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Rüegger Monika · Nationalrat · 2023-05-03

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-03

Wortprotokoll

Ich bin Fraktionssprecherin bei Block 1 und werde anschliessend gleich meinen Minderheitsantrag begründen.

Bei Block 1 geht es im Grundsatz um die Kreislaufwirtschaft. Es geht darum, bei der Kreislaufwirtschaft zu definieren, welche Abfallstoffe auch verwertet oder wann Abfallstoffe wie heute einfach verbrannt werden sollen. Wiederverwerten heisst, aus Abfallprodukten neue Produkte entstehen zu lassen oder Abfallprodukte zu verwenden, um ein Produkt herzustellen. Will man diesen ökologischen Fortschritt zulassen, braucht es wie vorgesehen eine Teilliberalisierung beim Abfallmonopol in Artikel 31b Absatz 4 - ganz sicher ein Hauptaugenmerk bei Block 1 -, wie sie eine Mehrheit der UREK-N vorsieht. Diese Teilliberalisierung wird das Schliessen weiterer Kreisläufe begünstigen und neue Kreislaufwirtschaftssysteme ermöglichen.

Heute wird mit dem Abfallmonopol innovatives Recycling verhindert, weil das Businessmodell der rund dreissig Kehrichtverbrennungsanlagen im Land hauptsächlich darauf ausgerichtet ist, möglichst viel Abfall zu verbrennen. Um die teils [PAGE 778] überdimensionierten Kehrichtverbrennungsanlagen auszulasten, werden jährlich gegen 360 Tonnen Abfall extra aus dem Ausland herangekarrt und verbrannt. Gerade Plastik im Haushaltkehricht ist für die Kehrichtverbrennungsanlagen ein willkommener Energieträger, finanziert durch die Kehrichtgebühren. Plastik ist wie ein Brandbeschleuniger. Dafür brauchen die Kehrichtverbrennungsanlagen kein zusätzliches Brennmaterial wie z. B. Öl. Rezyklierbare Stoffe wie eben Plastik werden einfach verbrannt. Das Verbrennen ist sakrosankt und verhindert Alternativen, etwa das Recycling von Plastik zu Plastikgranulaten, wie das in der Schweiz schon gemacht wird, aber eben nicht in dem Ausmass, wie es möglich wäre. Heute werden in der Schweiz aus Plastikgranulaten z. B. Elektroinstallationsrohre produziert, die eingebaut werden, oder eben Plastiksäcke.

Auch der einheimischen Bauwirtschaft käme der Zugang zu Abfallfraktionen entgegen. Alleine die Zementindustrie könnte bis zu 1 Prozent des einheimischen CO2-Ausstosses einsparen, wenn sie brennbare Abfälle erhalten würde. Das Abweichen vom Abfallmonopol käme unserer einheimischen Bauwirtschaft entgegen, und es müsste nicht Baumaterial aus dem Ausland importiert werden. Übrigens: Wie bei der Kehrichtverbrennungsanlage geht die Abwärme auch bei der Zementindustrie in die Fernwärmeheizung. Je mehr Abfall mit Plastik verbrannt wird, desto mehr Abwärme können die Kehrichtverbrennungsanlagen als grünen Ökostrom teuer verkaufen. Sie machen mit dem Abfall im Grunde[NB]genommen[NB]Greenwashing, einen ökologischen Etikettenschwindel.

Im Gesetzentwurf der Mehrheit steht ausdrücklich: "Siedlungsabfälle [...] dürfen freiwillig durch private Anbieter gesammelt werden, sofern sie wiederverwendet oder stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertung hat diesfalls so weit zu erfolgen, wie es technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist." Heute ist die Situation die, dass in einem Werkhof kein Kübel hingestellt werden kann, um separat Plastik zu sammeln. All das gesammelte Plastik aus privaten Haushalten landet automatisch in der Kehrichtverbrennungsanlage, ausser in toleranten Kantonen, die das Plastikrecycling fördern und zulassen. Das ist effektive Kreislaufwirtschaft. Es berücksichtigt die Wirtschaft und nicht die Monopolstellung der Kommune. Gerade in Zeiten, in denen das Gewerbe und die Industrie wegen höherer Energiekosten mit erhöhten Produktionskosten zu kämpfen haben, sollte der Staat hier nicht weiter der Verhinderer sein.

Die gesamte schweizerische Verpackungsindustrie, der Detailhandel, Swiss Recycling, die Verbände, das Stahl-, Metall- und Papierrecycling, Swiss Textiles usw.: Insgesamt zwanzig Verbände aus Wirtschaft und Industrie haben diesem Artikel in der Vernehmlassung ausdrücklich zugestimmt. Dagegen waren ausschliesslich die Kehrichtverbrennungsanlagen.

Aus diesem Grunde ist auch der Antrag Wasserfallen Christian zu Artikel 30d abzulehnen. Mit diesem Antrag wird all das, was ich vorhin erläutert habe, einfach ausgehebelt und eine innovative Kreislaufwirtschaft somit verhindert. Wenn in der Begründung steht - wie das bei diesem Antrag der Fall ist -, dass schon heute die vorhandenen Abfallmengen oft zu knapp seien, um die Fernwärmekunden zu beliefern, dann sagt das doch alles: Das einzige Ziel der Kehrichtverbrennungsanlagen ist es, möglichst viel Abfall zu produzieren und möglichst viel davon zu verbrennen - gemäss ihrem eigenen Geschäftsmodell. Was ist daran nun nachhaltig oder ökologisch?

Ich komme zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 10. Wenn der Bund und die Kantone fortan auch noch die im Ausland verursachten Umweltbelastungen bei Produkten berücksichtigen sollen, führt das zu einem Papiertiger. Ich möchte gerne wissen, wie der Staat alle importierten Produkte auf ihre Umweltbelastung im Ausland überprüfen will. Was macht er nach einer solchen Überprüfung, wenn die Umweltbelastung bei der Herstellung eines Spielzeuges aus China als zu hoch klassifiziert wird? Muss er es dann verbieten? Wird ein Importstopp verhängt, wenn bei der Produktion einer Avocado oder Ananas die dortige Umweltbelastung gemäss schweizerischer Einschätzung zu hoch ist? Hier den Kontrollwahn gegenüber dem Ausland auszuspielen, ist doch einfach zu viel des Guten.

Darum ist mein Minderheitsantrag bei Artikel 10 zu unterstützen.