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preparatory:AB 319069

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

In Artikel 30b geht es um die Sammlung von Reststoffen für das Recycling oder die Wiederverwertung. Mit meiner Minderheit möchte ich ein Problem aufnehmen, das seit einigen Jahren insbesondere die Kompostieranlagen umtreibt. Verpackte Lebensmittel werden am Ende ihres Daseins häufig nicht verkauft, sondern in eine Kehrichtverbrennung gegeben. Warum ist das so?

Wenn Lebensmittel im Detailhandel oder Grosshandel nicht verkauft werden können, dann sind sie nach einiger Zeit natürlich wieder aus den Regalen zu entfernen und zu entsorgen. Das ist per se schon einmal schade. Es ist bedauerlich, dass so viele Lebensmittel weggeworfen statt verkauft werden, nur weil wir das Gefühl haben, bis abends um 6 Uhr müsse es im Laden immer noch alles geben. Das ist aber nur eine Klammerbemerkung. Die Problematik besteht nun darin, dass mit Plastik verpackte Lebensmittel, die in die Kompostieranlagen und Verwertungsanlagen gelangen, dort entweder mühselig entpackt werden müssen oder am Ende halt tatsächlich als Feinplastik, als Mikroplastik in der Komposterde und dann bei Ihnen zuhause im Garten landen, wo Sie Ihre Tomaten, Gurken oder Zucchetti pflanzen. Am Ende hat man das Mikroplastik dann im Kreislauf des Lebens drin, und das kann es nicht sein. [PAGE 780]

Mit Artikel 30b besteht heute schon die Möglichkeit, dass der Bundesrat bei gewissen Abfällen, die er als zur Verwertung geeignet ansieht, vorschreiben kann, dass sie getrennt gesammelt werden müssen. Mit meiner Minderheit will ich genau das, nämlich dass der Bundesrat darauf hinwirkt, dass Lebensmittel nicht mehr verpackt in die Kompostieranlage gelangen, sondern entpackt werden müssen, dass das Plastik entfernt werden muss, damit die Lebensmittel am Ende nicht in der Kehrichtverbrennungsanlage landen, weil die Kompostieranlagen sie ablehnen. Lebensmittel zu verbrennen, finde ich tatsächlich das Schändlichste, was man auf unserem Planeten tun kann.

Der Bundesrat muss nicht sofort die Vorschrift erlassen, dass solche Lebensmittel entpackt werden müssen. Das ist ein wesentlicher Grund für meine Minderheit. Das Entpacken ist logistisch nicht ganz einfach. Das ist mir völlig klar. Es wird die Detailhändler auch einiges kosten, dies zu tun. Mit der Kann-Formulierung ist es aber möglich, dass die Branche Lösungen sucht. Sie muss erstens versuchen, beim Verpacken von Lebensmitteln auf Plastik grundsätzlich zu verzichten, sie muss zweitens versuchen, die Verpackung so zu gestalten, dass sie vor dem Entsorgen wieder entfernt werden kann, und sie muss drittens versuchen, dies gemeinsam zu tun, sodass der Bundesrat allenfalls gar keine Vorschrift erlassen muss, weil entsprechend Druck aufgebaut wird. Sollte sich das dann aber nicht oder nur bei einem grossen Teil der Detailhändler durchsetzen, hat der Bundesrat mit dem Antrag meiner Minderheit die Möglichkeit, die Trittbrettfahrer an die Kandare zu nehmen und auch bei ihnen für eine Durchsetzung zu sorgen.

Ich möchte kein Plastik essen und kein Plastik im Kompost haben. Ich glaube, ich bin diesbezüglich mit allen hier im Saal absolut einig. Im Kompost soll das sein, was tatsächlich biologisch recyclet werden kann.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.