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Egger Kurt · Nationalrat · 2023-05-03

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird alle Minderheiten unterstützen, die die Kreislaufwirtschaft stärken wollen. Wir werden die Anträge jener Minderheiten ablehnen, die die Vorlage noch zusätzlich abschwächen wollen. Dies bedeutet bei Artikel 10h, dass wir die Mehrheit unterstützen und die Minderheitsanträge Rüegger und Egger Mike ablehnen. Wesentlich in Absatz 1 ist, dass auch die im Ausland verursachten Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Wir wissen alle, dass der grössere Teil unserer Belastungen im Ausland verursacht wird. Zudem ist dieser Absatz wichtig, damit wir keine Wettbewerbsverzerrungen haben und damit Schweizer Unternehmen nicht benachteiligt werden.

Mit Absatz 2 soll sich der Bundesrat an Plattformen beteiligen können. Das ist wichtig, damit solche Plattformen überhaupt erst entstehen; es ist zumindest in der Anfangsphase wichtig. Natürlich ist in Absatz 3 auch die Berichterstattung wichtig, um überhaupt feststellen zu können, ob wir Fortschritte erzielen oder wo Lücken bestehen. Es ist deshalb auch logisch, dass der Bundesrat als Folge der Berichterstattung eben auch den weiteren Handlungsbedarf aufzeigt und entsprechende Vorschläge unterbreitet.

Bei Artikel 30a unterstützen wir die Minderheit I (Suter) und die Minderheit II (Klopfenstein Broggini). Der Antrag der Minderheit II weist die Aufgaben ganz klar zu und besagt, dass das Inverkehrbringen bestimmter Einwegprodukte zu verbieten ist oder kostenpflichtig sein muss. Das ist ausserordentlich wichtig. Es hat sich gezeigt, dass die Kann-Bestimmung, die wir jetzt in Artikel 30a haben, unzureichend ist und wir deshalb einen zusätzlichen Schritt machen müssen.

Bei Artikel 30b Absatz 2 unterstützen wir die Minderheit Flach. Der Bundesrat soll die Möglichkeit haben, vorzuschreiben, dass unverkaufte biogene Produkte entpackt werden müssen. Dies ist insbesondere für den Fall wichtig, dass die Aktivitäten der Wirtschaftsakteure nicht ausreichen.

Bei Artikel 30b Absatz 4 unterstützen wir die Minderheit Klopfenstein Broggini. Die Verpflichtung des Einzelhandels zur Rücknahme von Verpackungen und Umverpackungen ist ein ganz starker Anreiz für die Reduktion des Abfalls an der Quelle.

Bei Artikel 30d unterstützen wir die Minderheit II (Girod) und die Minderheit I (Suter). Im Gegensatz zur Mehrheit erwähnt die Minderheit II, wie übrigens auch der Bundesrat, nicht nur das Recycling, sondern eben auch die Wiederverwendung. Es ist ganz entscheidend, dass die Wiederverwendung gegenüber der stofflich-energetischen oder der energetischen Verwertung Vorrang hat, mit der Einschränkung, dass sie ökonomisch tragbar, technisch machbar und ökologisch besser sein muss.

Artikel 30d ist ein ganz zentraler Artikel in diesem Gesetz. Er ist einer der wenigen Artikel, in denen die Hierarchie der Kreislaufwirtschaft namentlich adressiert wird: Zuerst soll man reduzieren, teilen, wiederverwenden, erst danach wird recyclet. Zudem hat die stoffliche Verwertung Vorrang vor der stofflich-energetischen oder der energetischen Verwertung. Das ist sicher einer der ganz wesentlichen Punkte, der neu ist - im Sinne unserer Kreislaufwirtschaft.

Bei Absatz 4 lehnen wir den Minderheitsantrag Egger Mike ab. Der Antrag der Minderheit würde ja eigentlich der Idee dieser Revision zuwiderlaufen, die eben darauf abzielt, die Kreisläufe zu schliessen.

Bei Artikel 31b Absatz 4 unterstützen wir ebenfalls den Minderheitsantrag Munz, der Formulierung des Bundesrates zuzustimmen. Der Antrag erwägt eine vorsichtige Öffnung des Abfallentsorgungsmonopols, die es dem Bundesrat erlaubt, die Siedlungsabfälle zu bezeichnen, die freiwillig gesammelt werden können. Wir kennen viele Beispiele, wonach europäische Abfallhändler die Ware mitnehmen und sagen, sie würden sie stofflich entsorgen, sie dann aber irgendwo deponieren.

Bei Artikel 31b Absatz 7 folgen wir der Mehrheit im Sinne einer Vereinheitlichung der Regelung zum Littering.

Wir lehnen auch den Einzelantrag Wasserfallen Christian ab.

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