Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2023-05-03
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-03
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion hat sich massgeblich an der Initiierung und Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beteiligt. Mit der Vorlage können wir einen wichtigen Schritt hin zu nachhaltigeren Produkten und damit zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaft machen. Zentral dafür sind die Wiederverwertung von Ressourcen und die Möglichkeit, defekte Produkte zu reparieren, anstatt sie nach kurzer Nutzung komplett in den Abfall zu werfen.
Genau zu diesem Zweck hat die Kommission bei Artikel 35i des Umweltschutzgesetzes wichtige Bestimmungen geschaffen. Es geht um Vorgaben für Verpackungen und Produkte. Mit diesen Bestimmungen erhält der Bundesrat die Möglichkeit, Anforderungen an Produkte zu stellen, sodass sie weniger Auswirkungen auf die Umwelt haben. Kriterien sind unter anderem die Lebensdauer, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Möglichkeit, Produkte zu reparieren.
Die Mitte-Fraktion bekennt sich hier klar zum Entwurf der Kommission. Artikel 35i des Umweltschutzgesetzes ist ein Schwerpunkt der Vorlage. Wir lehnen die beiden [PAGE 793] Minderheitsanträge von links und rechts, die Minderheit I (Egger Kurt) und die Minderheit II (Egger Mike), ab.
Bei der Minderheit I ist die Verschärfung im Einleitungssatz für uns problematisch. Mit den Anpassungen durch die Buchstaben c und d, welche die Einführung eines Reparaturindexes beinhalten, könnten wir leben. Die Ablehnung des Antrages basiert auf dem Einleitungssatz.
Den Antrag der Minderheit II auf Streichung von Artikel 35i lehnen wir klar ab. Eine Streichung dieses zentralen Bestandteiles der Vorlage zur Kreislaufwirtschaft würde die Umsetzung der parlamentarischen Initiative drastisch schwächen. Das ist nicht in unserem Sinn, denn der Bausektor ist heute eine der ressourcenintensivsten Branchen. Er generiert einen Grossteil des Abfalls in der Schweiz. Deswegen ist es notwendig, dass wir die Umweltfolgen des Bauens und die Wiederverwendbarkeit von Baustoffen berücksichtigen. Die Kommission hat in Artikel 35j entsprechende Bestimmungen formuliert. Auf Vorschlag des Bundesrates konnten die Formulierungen noch präzisiert werden. Insbesondere konnten im Gesetzestext auch internationale Verpflichtungen bei der Verwendung von Baustoffen berücksichtigt werden.
Dieser Gesetzesartikel ist wichtig. Eine Streichung, wie es die Minderheit V (Egger Mike) beantragt, lehnen wir ab. Die Mitte steht dafür ein, dass künftig vermehrt umweltschonendere Baustoffe verwendet werden sollen, vor allem solche, die aus wiederaufbereiteten Materialien gewonnen werden und sich später einfacher trennen lassen. Wir haben hier noch ein grosses Potenzial, gerade auch wenn es um Einsparungen von CO2-Emissionen geht.
Gleichwohl betrachtet die Mehrheit unserer Fraktion die Kreislaufwirtschaft nicht als den geeigneten Rahmen, um Grenzwerte für graue Emissionen beim Bauen zu bestimmen, und stimmt deshalb dem Minderheitsantrag II (Flach) nicht zu. Der Entscheid wurde in der Fraktion aber diskutiert. Der Ständerat wird sicherlich die Gelegenheit haben, die Berücksichtigung der grauen Emissionen im Zuge dieser Gesetzesanpassung noch genauer zu betrachten.
Den Antrag der Minderheit III (Rüegger) lehnt die Mitte-Fraktion ab. Wir sind entschieden dafür, dass der Bund beim Bauen eine Vorreiterrolle übernimmt und der Bevölkerung so aufzeigt, welche Möglichkeiten die Branche hat.
Den Antrag der Minderheit IV (Jauslin) auf Streichung von Absatz 3 unterstützen wir. Ein Nachweis zum Ressourcenverbrauch beim Bauen ist sicherlich eine gute Sache, aber den Weg über die Gesetzesstufe und als Kompetenz des Bundesrates halten wir für nicht zielführend. Eine praxisnahe Initiative seitens der Industrie und der Behörden wäre hier eher angebracht.
Bei Artikel 61 bezüglich Übertretungen des Umweltschutzgesetzes unterstützt die Mitte-Fraktion klar eine Geldstrafe von 300 Franken für vorsätzliches oder fahrlässiges Wegwerfen von Müll. Achtloses Littering soll bestraft werden; Geldstrafen können hier zu einer Verhaltensänderung führen.
Den Minderheitsantrag Jauslin bei Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 12 des Mehrwertsteuergesetzes lehnt die Mitte ab. Die Lieferung von rückgewonnenen Baustoffen und gebrauchten Bauteilen von der Mehrwertsteuer zu befreien, ist als zusätzlicher Anreiz für die Baubranche gedacht.
Bei Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe e des Energiegesetzes stimmt die Mitte-Fraktion dem Antrag der Minderheit Egger Mike auf Streichen zu. Die Mehrheit der Fraktion sieht die Einführung von Grenzwerten für die graue Energie bei Neubauten kritisch.