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Egger Kurt · Nationalrat · 2023-05-03

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion fordert die Bewilligungsfreiheit für energetische Sanierungen in Bau- und Landwirtschaftszonen. Die Motion ist sehr breit gefasst und geht eindeutig zu weit. Sie öffnet Tür und Tor für eine unkontrollierte Entwicklung mit weitreichenden Folgen, zum Beispiel für unsere Ortsbilder.

In der Begründung wird ausgeführt, für welche energetischen Sanierungsarbeiten keine Baubewilligung mehr nötig sein soll, zum Beispiel für die Installation umweltfreundlicher Heizsysteme, für Wärmedämmungen, Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien - Solaranlagen, [PAGE 807] Windkraftanlagen, Wärmepumpen -, Verglasungen zum Einfangen der Sonnenenergie und effiziente Aussenisolationen. Das würde dazu führen, dass zum Beispiel für den Anbau eines Wintergartens oder für eine Windanlage auf dem Dach keine Bewilligung mehr nötig wäre. Bei einer guten Sanierung wird auch das Dach saniert, beispielsweise wird es um 30 Zentimeter oder um einen halben Meter erhöht. Die Auswirkungen auf das äussere Erscheinungsbild und somit das Ortsbild sind massiv, jedenfalls so massiv, dass eine reine Meldepflicht nicht ausreicht. Mit der Abschaffung der Baubewilligung für sämtliche energetischen Sanierungen droht ein gravierender Verlust an baukultureller Qualität.

Die Motion ist auch unnötig. Ich bin grundsätzlich auch dafür, dass das Bewilligungsverfahren vereinfacht werden soll. Ich bin auch dafür, dass wir mit Sanierungen und erneuerbaren Energien noch schneller vorwärtsgehen sollen. Das soll aber mit Mass geschehen. Die Motion ist unnötig, weil National- und Ständerat im Moment an der Überarbeitung des Energiegesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind. Im Rahmen dieser Revisionen können entsprechende Vorschläge eingebracht und Anträge gestellt werden. Der Nationalrat hat bei Artikel 18a RPG für Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen, sowohl für Dächer als auch für Fassaden, bereits eine Meldepflicht beschlossen. Im Rahmen der Revision des RPG dürften weitere Anträge in dieser Richtung folgen.

Ein derart starker Eingriff in das Baubewilligungsverfahren führt auch zu rechtlichen Fragen. Der Bund hat gemäss Verfassung in der Raumplanung nur Grundsatzgesetzgebungskompetenz. Sämtliche weiteren Bewilligungsvoraussetzungen unterliegen dem kantonalen und kommunalen Recht. Eine Bundesregelung überschreitet also die Bundeskompetenzen. Viele Kantone kennen bereits erleichterte Verfahren, z. B. bei der Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden oder bei Wärmepumpen. Wir müssen mit zunehmend nationalen Detailbauvorschriften vorsichtig sein. Sie laufen auch[NB]der[NB]Berücksichtigung von kantonalen Eigenheiten zuwider, wie es in der Diskussion zum RPG laufend angeführt wird.

Die Bewilligungsfreiheit führt auch zu Rechtsunsicherheit. Wenn es keine Bewilligung braucht und man sich direkt auf das Bundesrecht stützt, analog zu Artikel 18a RPG, hat das für die Bauträgerschaften Rechtsunsicherheiten zur Folge. Sie brauchen keine Bewilligung für ein solches Vorhaben, müssen jedoch gleichwohl sämtliche anderen normativen Vorschriften einhalten, seien das Grenzabstände oder[NB]Höhen[NB]usw.[NB]Das können dann gegebenenfalls Dritte einfordern.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.