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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2023-05-03

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-03

Wortprotokoll

Ich wollte Ihnen sagen, Herr Bundesrat: Sie sind jetzt das dritte Mitglied aus [PAGE 813] dem Bundesrat, welches sich mit meinen Vorstössen befassen muss. Sowohl Frau Leuthard als auch Frau Sommaruga haben diese Roaming-Vorstösse immer abgelehnt. Ich zähle jetzt nun auf Sie, Herr Bundesrat Rösti, dass Sie die Kostenfalle Roaming endlich abschaffen.

Wer nämlich mit dem Handy im Ausland telefoniert, kann hinterher immer noch - auch heute noch - von einer hohen Rechnung überrascht werden. Die überhöhten Roaming-Kosten müssen nun aber endlich mit wirksamen Instrumenten angegangen werden. Die EU hat dies für ihre Bürgerinnen und Bürger zunächst mit Preisobergrenzen und seit 2017 mit der gänzlichen Abschaffung der Roaming-Gebühren erreicht. In den EU- und EFTA-Ländern gelten für ihre Bürger die Gebühren, welche auch im Inland gelten. Kein Entrinnen bei den Roaming-Gebühren gibt es aber für diese Bürgerinnen und Bürger, wenn sie in die Schweiz reisen, und Schweizerinnen und Schweizern drohen im Ausland hohe Roaming-Kosten.

Der schweizerische Weg, der in erster Linie auf eine verbesserte Verbraucherinformation und auf die Eigenverantwortung der Mobilfunkanbieter setzt, löst das Problem nicht. Wer nicht in eine Kostenfalle tappen will, schaltet das Roaming beim Grenzübertritt einfach aus. Wer es sich leisten kann, wählt vorsichtshalber ein teureres Abonnement, das eine gewisse Anzahl Roaming-Minuten und Datenvolumen enthält. Ziel müsste es aber sein, Schweizerinnen und Schweizern die gewohnte und unbeschwerte Nutzung des Smartphone auch im Ausland zu ermöglichen, statt mit hohen Preisen und Verbraucherwarnungen die Nutzung von Roaming präventiv einzuschränken.

Die Pandemie hat die Digitalisierung beschleunigt. ÖV-Fahrpläne und -Tickets, Tischreservationen in Restaurants, Kreditkartenauthentifikationen, die Buchung von Slots für den Eintritt in Museen usw. sind auch im Ausland zunehmend nur noch über das Internet uneingeschränkt zugänglich. Es besteht also Handlungsbedarf, Herr Bundesrat. Der Beitritt zur EU-Roaming-Regelung wäre für die Wirtschaft, den Tourismus und die Reisenden im Sinne einer einheitlichen Regelung sicherlich sinnvoll.

Eine Ausweitung der bilateralen Verträge mit der EU dürfte aber innert nützlicher Frist nicht realisierbar sein. Möglich wäre es hingegen, Obergrenzen für Roaming-Dienste der Schweizer Mobilfunkanbieter zu schaffen. Ein vom Konsumentenschutz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Andreas Stöckli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, zeigt, dass Artikel 12abis Absatz 1 des revidierten Fernmeldegesetzes die notwendige gesetzliche Grundlage bietet, um in der Fernmeldeverordnung[NB]einseitig Preisobergrenzen für die Endkundentarife beim Roaming festzulegen.

Der Bundesrat stellt dieses Gutachten infrage. Schaffen wir also endlich die gesetzliche Grundlage, um die unsäglichen Roaming-Gebühren abzuschaffen. Während Sie im Ratssaal nicht zuhören, bin ich überzeugt, dass Sie auf der Tribüne zugehört haben und mir beipflichten, dass es in Bezug auf die unsäglichen Roaming-Gebühren jetzt endlich eine gesetzliche Grundlage braucht, um diese Gebühren abschaffen zu können.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.