Herzog Verena · Nationalrat · 2023-05-03
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-03
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative Giezendanner 16.504 wird eine Anpassung des Heilmittelgesetzes verlangt, um eine hinreichende Versorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Unentgeltlichkeit der Blutspende sicherzustellen. Sie haben das ja bereits gehört.
Beide Anliegen des Initianten begrüsst die SVP-Fraktion. Es ist wichtig, dass die Schweiz über genügend Blutreserven verfügt, und die Blutspende soll unentgeltlich bleiben. Überzeugt vom Nutzen der Initiative hat ihr die SGK-N Folge gegeben, die SGK-S sogar einstimmig.
Nach mehreren Beratungen mit Fachleuten des BAG für Rechts- und Sachauskünfte hat die SGK-N an ihrer Sitzung vom 23. März dieses Jahres in der zweiten Phase der Initiative noch zwei Themen im Zusammenhang mit der Vorlage besprochen: erstens die Beibehaltung der Unentgeltlichkeit der Blutspende, zweitens die Finanzierung der Blutspende.
Die SVP-Fraktion unterstützt beide Themen gemäss Bundesrat und damit die Mehrheit der Kommission. Wir begrüssen die gesetzliche Verankerung der Unentgeltlichkeit der Blutspende und sind dagegen, spezifische Ausnahmen vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Blutspende zuzulassen. Das wäre ein Widerspruch zu Artikel 119a Absatz 3 der Bundesverfassung. Bei Artikel 35 Absatz 2 HMG ist deshalb der zweite Satz zu streichen.
Ebenfalls unterstützt die SVP-Fraktion, auf die Bestimmungen über Finanzhilfen des Bundes zu verzichten, sodass die Finanzierung der Blutspende weiterhin vollumfänglich durch den Verkauf von Produkten, die aus unentgeltlich gespendetem Blut hergestellt werden, zu erfolgen hat. Denn die Versorgung der Schweiz mit Blut und labilen Blutprodukten wird durch das Schweizerische Rote Kreuz ausgezeichnet wahrgenommen. Durch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ist die Finanzierung sichergestellt. Deshalb lehnen wir gleich wie der Bundesrat die Verankerung von Finanzhilfen im Heilmittelgesetz ab und unterstützen die Streichung von Artikel 41a und bei Artikel 82 Absatz 1 die Streichung des dritten Satzes.
Zusammengefasst: Die SVP-Fraktion bittet Sie, immer der Mehrheit zu folgen, die Anträge der Minderheit Crottaz abzulehnen und den Änderungen des Heilmittelgesetzes zuzustimmen. Vielen Dank, wenn Sie meiner Bitte folgen.