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Mettler Melanie · Nationalrat · 2023-05-04

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-05-04

Wortprotokoll

Dieses Geschäft ist wahrlich ein Jahrhundertgeschäft, es umspannt nämlich eine Zeit von fast hundert Jahren. Es ist der Verpflichtungskredit zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz.

Es war kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs, 1947, als das Munitionslager Mitholz der Schweizer Armee mit einem grauenvollen Knall explodierte. Aus den Stollen im Berg schossen Felsen und Munition aufs beschauliche Dorf Mitholz im Berner Oberland, ungünstig in der Schusslinie der Stollen gelegen. Dabei kamen neun Menschen ums Leben, sieben weitere wurden verletzt, und ein grosser Teil des Dorfs wurde zerstört. Die Armee versuchte schon damals, durch Sprengungen und Räumungen die beschädigte Anlage in eine für damalige Verhältnisse als tragbar beurteilte Gesamtsituation zu überführen. Erschwert wurde dies aber durch die instabile Situation.

Die Instabilität ergab sich einerseits dadurch, dass es fast unmöglich war, festzustellen, welche Materialien wo und in welchem Zersetzungszustand im Schuttkegel verblieben, und andererseits dadurch, dass sich der Fels in Mitholz bewegt, dass er rutscht und Spalten bildet. Deshalb sieht das heutige Projekt ein sorgfältiges Abtragen von Berg, Schuttkegel und Stollen über zwanzig Jahre, bis 2040, vor. Es wird geschätzt, dass damals rund 840 der insgesamt etwa 7000 Bruttotonnen eingelagerter Munition explodierten. Geschätzt befinden sich heute in den eingestürzten Anlageteilen und im Schuttkegel noch bis zu 3500 Tonnen Munition mit Verpackungsmaterial und einige hundert Tonnen Sprengstoff. Erst die Räumung wird zeigen, wie viel Munition tatsächlich noch verschüttet ist.

Risikobewertungen im letzten Jahrhundert - die eine durchgeführt 1949 mit den damaligen technischen Möglichkeiten, eine weitere 1986 - gingen von vertretbaren Risiken beim Ist-Zustand aus. Mehr als dreissig Jahre später, 2018 und 2020, wurde das Gebiet einer erneuten Risikobewertung unterzogen. Es wurden nun inakzeptable Risiken für die Verkehrsachse festgestellt, über die immerhin etwa ein Drittel des Güterverkehrs über die Alpen abgewickelt wird. Als inakzeptabel wurden auch die Risiken bezüglich der Schadstoffbelastung von Boden und Wasser beurteilt, und als inakzeptabel wurde das Risiko für das Dorf Mitholz eingestuft.

Der Bundesrat beantragt nun einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 2,59 Milliarden Franken für das über zwanzig Jahre dauernde Projekt, das verschiedene Phasen der Umsetzung vorsieht. Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Die erste Tranche von 1,09 Milliarden Franken betrifft die Voraus- und Schutzmassnahmen sowie die Vorbereitung der Räumung. Die zweite Tranche in der Höhe von 740 Millionen Franken soll für die Räumung und die Entsorgung der Munitionsrückstände sowie für die Instandsetzung des Geländes und die Wiederbesiedlung von Mitholz bereitgestellt werden. Die Reserven für Projektrisiken und die erwartete Teuerung werden mit weiteren 760 Millionen Franken veranschlagt.

Die Sicherheitspolitische Kommission hat im Jahr 2020 eine erste Besichtigung der Anlage durchgeführt. In den Folgejahren, 2021 und 2022, hat das VBS die Kommission über den weiteren Projektstand informiert. Anfang dieses Jahres unternahm die Kommission eine weitere Besichtigung vor Ort und pflegte einen ausführlichen Austausch mit Experten und Expertinnen sowie mit Kantons-, Gemeinde- und Interessenvertretungen. Die Begehung erlaubte, einen Eindruck davon zu bekommen, wie monumental das Projekt ist und wie komplex und diffizil die Sicherheitsprobleme sind.

An ihrer Februarsitzung erhielt die Kommission schliesslich von Fachspezialisten der ETH vertiefte Informationen. Insbesondere drei Projektvarianten wurden in der Tiefe evaluiert:

1. die komplette Räumung, wie sie nun die Botschaft vorsieht;

2. eine Überdeckung, welche als nicht genügend eingestuft wird, aber vorläufig als Plan B weitergeführt wird;

3. die verworfene Variante; dabei handelt es sich um eine Verkapselung.

Eine Verkapselung wäre der Versuch, den aktuellen Zustand zu bewahren. Dazu müsste es aber möglich sein, ein geeignetes Versiegelungsmaterial in alle Hohl- und Zwischenräume einzuführen, auch im Schuttkegel. Das Material müsste so dicht und so tief versiegeln, dass das Eintreten von Luft und Wasser verunmöglicht würde, um die Munition vor Zerfall zu schützen und zu verhindern, dass Schadstoffe aus dem Schutt ausgeschwemmt würden. Das Material müsste zudem Stabilität gewährleisten, auch wenn der Fels rundherum sich bewegt. Und schliesslich müsste das Material stark genug sein, damit im Fall einer weiteren Explosion die Kräfte genügend gedämpft würden, um das Dorf und die Infrastruktur vor Schaden zu bewahren. Es war nicht möglich, ein Material zu finden, das diese Anforderungen erfüllt, weshalb diese Variante bei der Variantenevaluation verworfen wurde.

Die Kommission hörte auch Verantwortliche der Räumung der Sondermülldeponie Kölliken an. Auch das Kommando Minenräumung (Kamir) wurde erneut angehört; es hatte Sicherheitsbedenken geäussert. Die Kommission wurde in diesem Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Abwägung [PAGE 860] von Nutzen und Risiken bei der Durchführung von Probebohrungen konfrontiert.

In der internen Beratung stimmte eine Mehrheit der Kommission im Anschluss an diese Anhörungen einem Sistierungsantrag zu. Es wurde der Wunsch geäussert, günstigere Varianten der Sanierung zu prüfen und Sicherheitsbedenken zu adressieren. Diesem Antrag wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.

Auch die Finanzkommission befasste sich mit dem Geschäft und kam zum Schluss, dass die Finanzierung der Räumung aufgrund der aktuellen finanzpolitischen Lage zwar ungünstig, aber unvermeidbar und daher finanzpolitisch vertretbar sei, dies insbesondere, weil für einen Grossteil der Projektkosten bereits Rückstellungen getätigt wurden. Sie beurteilte den Sistierungsentscheid der Sicherheitspolitischen Kommission kritisch und hob insbesondere die finanziellen Risiken einer Projektverzögerung hervor. Auch kritische Schreiben von kantonalen Behörden und Gemeindebehörden sowie von Interessengruppen adressierten die starke Verunsicherung, welche die Sistierung bei der Bevölkerung und den Behörden ausgelöst hatte.

An ihrer Märzsitzung nach der Frühjahrssession beschloss die Sicherheitspolitische Kommission, auf den Sistierungsentscheid zurückzukommen. Es wurde an dieser Sitzung auch daran erinnert, dass der Nationalrat sich bereits[NB]anlässlich der Behandlung der Motion Grossen Jürg 18.3798 mit 131 zu 41 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die Räumung ausgesprochen hatte. Der Ständerat lehnte die Motion gemäss Materialien nur deshalb ab, weil der Bundesrat die Räumung inzwischen bereits planen würde. Im Amtlichen Bulletin liest man folgenden abschliessenden Satz von Ständeratspräsident Stöckli: "Damit ist das Geschäft erledigt - mit dem Hinweis, dass man es gleichwohl so vollziehen will, wie die Motion es verlangt." (AB 2019 S 1066)

Dem Rückkommensantrag in der SiK wurde mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt, womit die Sistierung wieder aufgehoben wurde. In der gleichen Sitzung wurde dann die formelle Beratung der Vorlage aufgenommen und abgeschlossen, wobei Eintreten ohne Gegenstimme beschlossen wurde. Eine Minderheit Addor fordert vom Bundesrat eine neue Lagebeurteilung und nötigenfalls eine Anpassung des Projekts. Dieser Rückweisungsantrag wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage in der[NB]Kommission[NB]mit[NB]20 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Auch ich möchte mich an dieser Stelle im Namen der Kommission herzlich bei den Mitholz-Projektverantwortlichen bedanken. Insbesondere möchte ich auch für die Geduld der Verantwortlichen danken; die Kommission hat sich nicht davor gescheut, ausgiebig anspruchsvolle Fragen zu stellen, was in Anbetracht der Tragweite des Geschäfts durchaus berechtigt war.