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Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-04

Wortprotokoll

Nur kurz fürs Protokoll: Mein Vorname lautet Min Li, mein Nachname Marti. Vielleicht können wir ihn das nächste Mal etwas besser aussprechen. Es ist natürlich nicht ganz einfach.

Zum richtigen Thema: Es geht um Geldwäscherei. Wie Sie wissen, haben wir hier in diesem Rat schon mehrfach über das Thema Geldwäscherei gesprochen. Wir wissen, Geldwäscherei ist eine ernsthafte Sache, ein ernsthaftes Delikt. Geldwäscherei wird häufig betrieben, um organisiertes Verbrechen oder Terrorismus zu finanzieren. Es ist daher sehr wichtig, dass man entschieden dagegen vorgehen kann. Es ist für die Schweiz auch ein Reputationsproblem, wenn der Eindruck entsteht, die Schweiz sei nicht entschieden genug gegen Geldwäscherei unterwegs. Wir führten die Diskussion anlässlich des Geldwäschereigesetzes, wo wir am Schluss keine Lösung fanden.

Hier geht es aber darum, dass die Privatbestechung nicht als Vortat zur Geldwäscherei gewertet wird. Es ist eigentlich so, dass Privatbestechung in der Praxis eben sehr häufig mit Geldwäscherei zu tun hat. Daher ist meines Erachtens hier eine Lücke vorhanden. Das wurde auch von diversen internationalen Arbeitsgruppen moniert, z.[NB]B. von der Arbeitsgruppe des Europarates sowie von jener der OECD. Es wäre daher sinnvoll, wenn der Bundesrat diese Rechtslücke hier schliessen und die Privatbestechung als Vortat klassifizieren könnte.

Das Problem ist heute, dass Privatbestechung nach Strafgesetzbuch nicht ein Verbrechen ist, sondern nur ein Vergehen. Deshalb kann es nicht als Vortat eingestuft werden. Wir sind der Meinung, dass dies geändert werden muss.

Ich danke dem Bundesrat und Ihnen auch, wenn man das unterstützt.

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