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Graf Maya · Ständerat · 2023-05-30

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-05-30

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen, weil der Kommissionssprecher unsere Diskussion, die sehr intensiv und auch sehr spannend war, sehr gut zusammengefasst hat. Er hat auch begründet, warum die Kommission einstimmig fand, dass es sehr wichtig ist, mit diesem Postulat den Bundesrat zu beauftragen, zu prüfen und uns in einem Bericht darzulegen, wie gesetzliche Grundlagen ausgestaltet werden könnten, damit Triage-Entscheidungen in Schweizer Spitälern insbesondere bei Ressourcenknappheit im intensivmedizinischen Bereich sich auf gesetzliche Grundlagen stützen könnten. Dies soll in einer Form geschehen, in der nicht nur Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich geschützt werden, sondern es um alle vulnerablen Personen geht.

Wir haben es ja bei der Covid-19-Pandemie erlebt. Wir hätten vorher nie gedacht, dass es einmal so weit kommen würde, dass sich solche Fragen überhaupt stellen, und dass relativ kurzfristig Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften angepasst werden mussten. Es hat sich dort aber auch gezeigt: Erst als sich Organisationen aus dem Behindertenbereich gemeldet hatten, wurden Anpassungen gemacht, damit Menschen, die immer auf die Hilfe Dritter angewiesen sind - dies können auch ältere Leute sein -, nicht deswegen einen Nachteil beispielsweise bei Triage-Entscheidungen erleiden. Sprich: Es ist so, dass so wichtige Entscheidungen einen gesetzlichen Rahmen brauchen, wir gerne wissen möchten, wie das möglich ist.

Ich möchte hier noch darauf hinweisen, dass der Bund das ja bereits kennt, weil er eine Regelungskompetenz im Bereich der Organallokationen hat. Das ist im Transplantationsgesetz geregelt. Auch bezüglich dieser wichtigen Entscheide, wer ein Organ erhält, gab es einen politischen Prozess. Wir haben hier mit gesetzlichen Grundlagen gearbeitet.

Ich möchte noch festhalten, dass dieser Auftrag überhaupt nicht bedeutet, dass es keine solchen Richtlinien von den medizinischen Fachstellen brauchen würde. Selbstverständlich sollen, sobald die Auslegeordnung da ist und es allenfalls gesetzliche Grundlagen gibt, die heutigen Richtlinien der Schweizerischen Akademische der Medizinischen Wissenschaften für die Umsetzung in der Praxis gültig bleiben.

Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, dem Postulat zuzustimmen; ich wäre dann bereit, meine Motion zurückzuziehen.

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