Knecht Hansjörg · Ständerat · 2023-05-31
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31
Wortprotokoll
Dass der Bundesrat statt der budgetierten 2 Prozent Lohnerhöhung nun 2,5 Prozent gewährt hat, missfällt auch mir ein wenig, was ich hier ganz klar deklarieren muss. Die Schere zwischen den Arbeitsbedingungen beim Bund und jenen in der Privatwirtschaft öffnet sich so natürlich immer stärker. Die Mitarbeitenden in der Privatwirtschaft sind gegenüber jenen des Bundes immer mehr im Nachteil.
Während die Unternehmen der Privatwirtschaft Sachzwängen unterworfen sind und bei schlechter Finanzlage die Löhne nicht einfach so erhöhen können, scheint dies für den Bund nicht zu gelten: Obwohl wir uns in einer historischen finanziellen Schieflage befinden, hat sich der Bundesrat entschieden, die Löhne um noch mehr als ursprünglich geplant zu erhöhen. Dass diese Löhne deutlich höher sind als in der Privatwirtschaft, sei mit einem Verweis auf die kürzlich erschienene Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik der Universität Luzern belegt. In dieser Studie wurde nämlich die Lohndifferenz zwischen dem Staat und der Privatwirtschaft untersucht, und sie kommt zum Schluss, dass die Angestellten beim Bund beinahe ausnahmslos mehr verdienen als Angestellte mit gleicher Qualifikation in der Privatwirtschaft. Demnach beträgt der Lohnunterschied zwischen dem Bund und der Privatwirtschaft im Median 12 Prozent. Eine Person verdient beim Bund zwischen 6,5 und 16,8 Prozent mehr als eine Person mit gleicher Qualifikation in der Privatwirtschaft. Angestellte des Bundes profitieren jedoch nicht nur von höheren Löhnen, sondern sind auch in anderen Bereichen gegenüber den Mitarbeitenden in der Privatwirtschaft privilegiert. So geniessen sie etwa einen umfassenden Kündigungsschutz. Damit möchte ich auch die Worte von Kollege Hegglin ganz klar nochmals unterstreichen, der ebenfalls auf diese Studie hingewiesen hat.
In Anbetracht dieser Tatsachen ist für mich der Entscheid des Bundesrates, die Löhne um 2,5 Prozent anzuheben, nicht nachvollziehbar, zumal die Angestellten in der Privatwirtschaft gemäss der UBS-Lohnumfrage 2023 durchschnittlich nur 2,2 Prozent mehr Lohn erhalten werden. Das Lohngefälle zwischen dem Bund und der Privatwirtschaft nimmt also generell noch weiter zu.
Leider, das haben wir jetzt auch schon gehört, können wir auf den Entscheid des Bundesrates nicht mehr zurückkommen. Die Möglichkeit, welche uns verbleibt, ist, durchzusetzen, dass diese 31 Millionen Franken intern kompensiert werden müssen.
Ich unterstütze deshalb die Mehrheit und bitte Sie auch, dieser zuzustimmen - dies, das möchte ich hier klar deklarieren, um ein Zeichen zu setzen, ein Zeichen für die Lohnverhandlungen für 2024. Ich erwarte auch, dass nicht wieder der Vergleich mit den Teuerungsausgleichen anderer Branchen herangezogen wird. Nein, es muss auch einmal dieses Ungleichgewicht zwischen den Löhnen beim Staat und in der Privatwirtschaft, das die vorhin zitierte Studie aufzeigt, in die Waagschale geworfen werden. Das heisst für mich, dass für die kommenden Jahre eine äusserst zurückhaltende und im Vergleich zur Privatwirtschaft deutlich unterdurchschnittliche Lohnanpassung vorgenommen werden muss.