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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-05-31

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-31

Wortprotokoll

Ausgangslage für diese Kommissionsmotion ist die Revision des Mehrwertsteuergesetzes, das ist das Geschäft 21.019. Die Revision des Mehrwertsteuergesetzes nimmt verschiedene Vorstösse auf. Wir beraten das Gesetz übrigens in dieser Session fertig. Ein Vorstoss und damit eine beabsichtigte Änderung des Mehrwertsteuergesetzes betrifft die Plattformbesteuerung im Mehrwertsteuerrecht. Der Bundesrat hat diesen Auftrag aufgenommen, aber nur für physische Lieferungen, also z.[NB]B. für den Kauf eines elektronischen Gerätes über eine Plattform. Das ist in der Revision des Mehrwertsteuergesetzes geregelt. Nicht geregelt sind aber elektronische Dienstleistungen, z.[NB]B. das Downloaden eines Games, über eine Plattform. Für diese Dienstleistungen hat der Bundesrat in der Reform keine Plattformbesteuerung vorgesehen.

In der Kommission lag ein Antrag vor, auch elektronische Dienstleistungen in die Plattformbesteuerung aufzunehmen. Im Austausch mit der Verwaltung zeigte sich, dass es hier noch einen Einbezug der betroffenen Kreise braucht und dass diese Frage nicht in der Vorlage 21.019 gelöst werden kann, eben, weil man keine Anhörungen gemacht und weil man diese Kreise nicht berücksichtigt hat, da der Bundesrat diese Änderung ursprünglich gar nicht vorgesehen hatte. Da aber die Kommission und der Bundesrat den Vorteil weiterer Abklärungen zur Regelung der Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen über Plattformen sahen, hat Ihre Kommission am 13. Februar 2023 eine Kommissionsmotion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes auszuarbeiten. Diese Änderung soll die Plattformbesteuerung auch für elektronische Dienstleistungen vorsehen. Das ist der Inhalt der vorliegenden Motion.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Annahme der Motion, und ich bitte Sie im Namen der Kommission ebenfalls, dieser Motion zuzustimmen und damit dem Bundesrat den Auftrag zu geben.