Hegglin Peter · Ständerat · 2023-05-31
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-31
Wortprotokoll
Anlass für meine Interpellation war eine Medienmitteilung der Finanzmarktaufsicht (Finma). Sie ortet Handlungsbedarf im Zusatzversicherungsbereich bei den Leistungsabrechnungen der Spitäler und erwartet von den Versicherern ein umfassendes Controlling und eine Verbesserung der Verträge mit den Spitälern.
Die Antworten des Bundesrates sind nur teilweise befriedigend und dürften auch an der Realität vorbeigehen. Die Frage sei auch gestellt, ob das Geschäft beim EFD richtig angesiedelt ist oder ob nicht das EDI mit dem BAG dafür zuständig sein sollte.
In seiner Antwort auf die Frage 1 weist der Bundesrat auf die Expertengruppe Diener hin. Diese forderte die Verhinderung von missbräuchlichen Zusatzversicherungstarifen. Die Finma nahm diese Thematik auf, geht aber nicht davon aus, dass ihre Interventionen dazu führen, dass bei den Spitälern Ertragsausfälle entstehen können. Das ist eine heikle Aussage. Das würde heissen, dass die Leistungserbringer ohne Kompensation die Tarife im Bereich des Versicherungsvertragsgesetzes reduzieren könnten. In der Praxis ist das eher unwahrscheinlich. Wenn die Vergütung für die Leistungen im Zusatzversicherungsbereich zukünftig tiefer ausfallen, werden die Leistungserbringer versuchen, die Lücken mit anderen Einnahmen zu füllen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) würde sich dafür anbieten, das ist doch nur logisch.
In der Antwort auf die Fragen 3 und 5 führt der Bundesrat aus, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorsehe, dass sich die Tarife für stationäre Spitalbehandlungen an jenem Spital zu orientieren haben, welches die obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringt. Es bestehe daher grundsätzlich kein Anspruch auf kostendeckende Tarife. Der Bundesrat gehe deshalb nicht davon aus, dass sich aus den eingeleiteten Massnahmen Spitalschliessungen ergeben, auch wenn der Druck auf die Spitäler ansteigen könnte, welche bisher über erhöhte Zusatzversicherungstarife abgerechnet haben. Dieser Optimismus ist meines Erachtens fragwürdig. Wenn die Spitäler die Tarife im Zusatzversicherungsbereich senken müssen und es, wie der Bundesrat sagt, zu weniger Eingriffen kommt, wird der Kostendruck für die Spitäler sehr gross.
Der Bundesrat sagt weiter, dass es in der Kompetenz der Kantone liege, inwiefern sie ihre Spitäler finanziell unterstützen wollten. Aus Sicht des KVG müsse dabei aber sichergestellt sein, dass allfällige Zuschüsse nicht in die Berechnung der Tarife einfliessen. Ob dies tatsächlich sichergestellt werden kann, ist zumindest fraglich. Die Zuschüsse der Kantone an die öffentlichen Spitäler führen im Übrigen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den Privatspitälern.
In der Antwort auf die Frage 7 geht der Bundesrat nicht davon aus, dass durch die Anforderungen der Finma im Bereich der OKP ein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht. Die Finma erwartet aber von den Krankenzusatzversicherern, dass diese ihre Vergütungen an die Leistungserbringer nur aufgrund von Rechnungen vornehmen, die transparent ausgestaltet sind und Mehrleistungen zulasten der Zusatzversicherung nachvollziehbar ausweisen. Allerdings muss aus der Praxis Folgendes festgehalten werden: Das Erfassen in dem von der Finma geforderten Detaillierungsgrad verursacht bei den Spitälern einen sehr grossen administrativen Aufwand. Dieser fällt erneut bei den Krankenversicherern für das Controlling dieser detaillierten Rechnungen an.
In der Antwort auf die Frage 8 erwähnt der Bundesrat die von der Finma an die Adresse der Krankenzusatzversicherer im Dezember 2020 formulierten inhaltlichen Erwartungen hinsichtlich der Verträge mit Leistungserbringern. Die Finma hat demzufolge einen mehrjährigen Prozess angestossen. Sollte im Verlauf dieses Prozesses festgestellt werden, dass ein Anbieter diesen Anforderungen nicht nachkommt, würde die Finma die Ergreifung geeigneter Massnahmen gemäss Artikel 51 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu prüfen haben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich die Aufsichtskompetenz der Finma lediglich auf die ihr unterstellten Krankenzusatzversicherer, nicht jedoch auf die medizinischen Leistungserbringer erstreckt. Das heisst, die Krankenversicherer geraten damit zwischen Hammer und Amboss. Die Leistungserbringer zeigen sich oft wenig kooperativ, und die Arbeiten in diesem Projekt kommen nur sehr schleppend voran. Auf der anderen Seite droht die Finma mit harten Massnahmen, die gemäss Artikel 51 VAG eben doch recht einschneidend sein können.
Ich bitte die Finma und den Bundesrat, in diesem Geschäft, in diesem Bereich nicht zu viel Geschirr zu zerschlagen und den Terminplan realitätsnäher und vorsichtiger auszugestalten. Ich meine, nach der Einleitung all dieser Massnahmen durch die Finma wäre ein Bericht zu den aufgeworfenen Fragen sicher angebracht.