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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2023-06-01

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

Der Ständerat ist uns bei einigen Differenzen entgegengekommen und hat auch hinsichtlich der Grundsatzfrage "Nur Ja heisst Ja" einen Kompromiss vorgeschlagen. Noch bleiben aber einige Differenzen, die wir behandeln müssen.

Im Block 1 geht es um sexuelle Übergriffe und Nötigungen, um die Modellwahl bei Vergewaltigung, und es geht um das Strafmass und die Lernprogramme. Sie sehen auf dem Blatt zum Ablauf der Debatte die Artikel, welche durch die Minderheit I (Bellaiche), die Minderheit II (Mahaim) und die Minderheit III (Bellaiche) im Block 1 sowie durch die Minderheit Bellaiche und die Minderheit Mahaim im Block 2 tangiert sind. Die Minderheiten haben Auswirkungen auf mehrere Artikel, die in Ihren Unterlagen erwähnt sind.

Zu Ziffer 1 Artikel 189 Absatz 1: Auch wenn der Minderheitsantrag I vielleicht zurückgezogen wird, möchte ich einige Ausführungen machen, weil sie auch im Zusammenhang mit "Ja ist Ja" oder "Nein ist Nein" stehen. Der Ständerat hat hier Entgegenkommen gezeigt und ist mit einem Kompromiss von seiner ursprünglichen Formulierung der Widerspruchslösung abgewichen. Er hat den Tatbestand erweitert und angefügt: "oder zu diesem Zweck einen Schockzustand einer Person ausnützt". Kollegin Bellaiche will das Wort "oder" durch "namentlich" ersetzen. Sie sieht es als problematisch an, weil verstanden werden kann, dass der Täter [PAGE 990] entweder gegen den Willen handelt oder eine Schockstarre ausnützt. Die Schockstarre dürfe nicht als Alternative zu "gegen den Willen" gelten. Mit der Bezeichnung "namentlich" würde diese mögliche Interpretation des Wortlauts verhindert.

Die Mehrheit der Kommission liess sich aber von den Argumenten der Verwaltung überzeugen: Wenn der Begriff "namentlich" anstelle des "oder" eingefügt würde, dann würde auf die häufigsten Anwendungsfälle hingewiesen und die Liste bliebe offen, sofern sie nicht abschliessend sein soll. Die Haltung des Ständerates ist klar und aus den Materialien auch ersichtlich: Das, was man in den ersten Teil des Satzes beim ablehnenden Willen interpretiert, gilt nach wie vor. Damit soll diese zusätzliche Möglichkeit explizit abgedeckt werden. Die Anliegen des Minderheitsantrags seien mit der Formulierung des Ständerates erfüllt. In der Kommission wurde auch der gute Wille des Ständerates, der Forderung "Nur Ja heisst Ja" entgegenzukommen, erwähnt. Auch deshalb sollte hier keine weitere Differenz geschaffen werden.

Es wurde betont, dass die vorliegende Formulierung des Ständerates ein implizites Nein umfasst. Der Schockzustand muss eingeführt werden, weil es in diesem Zustand kein implizites Nein gibt, da sich das Opfer im Schockzustand nicht mehr selber äussern kann und da es auch keine Zeichen geben kann.

Die Mehrheit unserer Kommission hat sich dem Wortlaut des Ständerates angeschlossen. Die Kommission hat den Antrag Bellaiche mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Mehrheit zuzustimmen.

Der Minderheitsantrag II (Mahaim) wurde zurückgezogen.

Zur Minderheit III (Bellaiche): Kollegin Bellaiche beantragt, an unserer ursprünglichen Fassung von Artikel 189 Absatz 1 - "Wer ohne die Einwilligung einer Person [...]" - festzuhalten. Mit Blick auf das Entgegenkommen des Ständerates, ich habe es bereits gesagt, hält es die Mehrheit der Kommission nicht für sinnvoll, auf unsere ehemalige Position "Nur Ja heisst Ja" zurückzukommen. Auch der Bundesrat spricht sich für die Variante des Ständerates aus. Einige Ausführungen habe ich eben bei den Ausführungen zur Minderheit I (Bellaiche) gemacht. Sie haben die detaillierten Ausführungen der Bundesrätin gehört. Sie hat genau erläutert, weshalb die Variante des Ständerates, so, wie sie jetzt ist, vertretbar ist. Die Kommission hat den Antrag Bellaiche mit 14 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auch hier der Mehrheit zuzustimmen.

Zu Ziffer 1 Artikel 190 Absatz 2 und Ziffer 3 Artikel 154 Absatz 2, zur Vergewaltigung mit Nötigung und zum Strafmass: Die Minderheit Bellaiche möchte hier eine Mindestfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren einführen, wie sie ursprünglich vom Ständerat beschlossen, dann aber wieder verworfen wurde. Mit Blick auf die Schwere des Verbrechens sei es stossend, dass eine Strafe unter Umständen zur Bewährung ausgesprochen werden könnte. Seitens der Verwaltung wird die Haltung des Bundesrates, die sich mit derjenigen des Ständerates deckt, geschildert. Die Mindeststrafe sollte bei einem Jahr bleiben. Damit gibt es nie eine Geldstrafe, sondern immer eine Freiheitsstrafe, und sogar ein unbedingter Vollzug ist möglich. Mindeststrafen müssen immer den mildesten denkbaren Fall abdecken. Gemäss Bundesgericht reicht sehr wenig für eine Nötigung, es gibt also Fälle jeder Abstufung.

Eine höhere Mindeststrafe würde das richterliche Ermessen massiv einschränken und eine einzelfallgerechte Beurteilung erschweren. Das hätte Konsequenzen. Wenn die Mindeststrafe mehr als zwei Jahre statt ein Jahr beträgt, also mehr als doppelt so hoch ist wie heute, ist damit zu rechnen, dass sich für die Gerichte der Massstab bei der Beweiswürdigung verschiebt. Sie dürften auch eine Nötigung an strengere Bedingungen knüpfen als heute. Es würde, so die Verwaltung, eine Verschiebung zu Artikel 190 Absatz 1, also zur Vergewaltigung ohne Nötigung, stattfinden. Es würde so weniger Verurteilungen wegen Vergewaltigung mit Nötigung als gemäss heutigem Recht geben. Die fein abgestimmte Systematik der Sexualdelikte würde gestört. Im Entwurf der ständerätlichen Kommission finden sich kaskadenartig die qualifizierte Vergewaltigung, die Vergewaltigung mit Nötigung und die Vergewaltigung ohne Nötigung, dann folgen die Übergriffe nach Artikel 189 und schliesslich die sexuellen Belästigungen. Im Sinn der Logik der Harmonisierung der Strafrahmen sei dies berücksichtigt worden.

Der Antrag Bellaiche wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Mehrheit zuzustimmen.

Zum Schluss noch zu den Lernprogrammen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität, die der Ständerat als Kompromiss in einem neuen Artikel 67f eingeführt hat: Die Einführung dieser Täterarbeit ist ein Teil des Kompromisses. Die Kommission möchte nicht nur eine Kann-Vorschrift, sondern ein Obligatorium einführen. Die Kommission hat diesem Obligatorium mit 16 zu 9 Stimmen zugestimmt. Das Obligatorium wurde mit 17 zu 8 Stimmen dem Vorschlag der Verwaltung vorgezogen.