Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-01
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-01
Wortprotokoll
Gerne spreche ich zu den entsprechenden Mehrheiten und Minderheiten. Ich kann vorausschicken: Der Bundesrat unterstützt überall die Mehrheit mit Ausnahme der Frage der Löhne, bei der er die Minderheit Gysi Barbara unterstützt.
Ich spreche zuerst zum Staatssekretariat für Wirtschaft und der Position "Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens". Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Eine weitere Unterstützung der Ukraine ist nötig, um die prekäre Situation der Menschen zu verbessern und das Funktionieren des Staates sicherzustellen. Der Beitrag ist Teil eines Hilfspakets von insgesamt 140 Millionen Franken. Kompensationen erfolgen teilweise bereits: 48 Millionen Franken des Beitrags von 140 Millionen Franken werden aus bestehenden Mitteln von EDA und SECO finanziert.
Dann zum Staatssekretariat für Migration und zum Kredit "Funktionsaufwand (Globalbudget)" in der Höhe von 26,2 Millionen Franken: Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Die höhere Anzahl Asylgesuche bedingt eine Aufstockung der Ressourcen für die Bearbeitung dieser Anträge, damit die Pendenzen der Asylgesuche nicht allzu stark ansteigen. Die zusätzlichen 180 Stellen werden wieder abgebaut, sobald es die Lage erlaubt. Geht die Zahl der Asylgesuche und Pendenzen zurück, werden die Stellen und die entsprechenden Ausgaben schrittweise zurückgefahren. Die Stellen werden also nicht unbefristet besetzt. Wichtig ist, dass keine Pendenzenberge angehäuft werden, denn diese laufen dem Beschleunigungsanliegen der Asylbehörden entgegen. Längere Verfahren und mehr Pendenzen kosten auch mehr Fürsorgeabgeltungen. Solche Mehrkosten sollten aus asyl- und finanzpolitischen Gründen vermieden werden.
Dann zum Staatssekretariat für Migration und zum Kredit "Bundesasylzentren (BAZ): Betriebsausgaben" von 272,8 Millionen Franken: Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen. Der Voranschlag 2023 basiert auf einer Annahme von 16[NB]000 Asylgesuchen und einer Unterbringungskapazität von 4500 Betten. Wegen der steigenden Anzahl an Asylgesuchen müssen auch die Unterbringungskapazitäten der Asylbehörden erhöht werden. Die Kapazitäten müssen auf 10[NB]000 Betten hochgefahren werden, was Mehrkosten und zusätzliche Kosten für die Betreuung, Sicherheit sowie Verpflegung, aber auch temporär für zusätzliche Arbeitsplätze nach sich zieht. Die Armee stellt dem SEM zusätzliche Unterbringungsplätze in militärischen Infrastrukturen zur Verfügung. Für deren Bereitstellung und Einrichtung fallen auch zusätzliche Kosten an, für die mit diesem Nachtragskredit Mittel beantragt werden. Es geht hier um einen Kredit von 139,9 Millionen Franken.
Mit einer Nachmeldung beantragt der Bundesrat dem Parlament zudem eine Erhöhung dieses Kredites um weitere 132,9 Millionen Franken. Damit sollen Wohncontainer beschafft und betrieben werden, die bis zu 3000 zusätzliche Unterbringungsplätze bieten. Das SEM wird damit im Bedarfsfall, wie bereits einleitend gesagt, über die nötigen Mittel verfügen, falls die bisherigen Kapazitäten aufgrund eines möglichen Anstiegs der Asylgesuche nicht ausreichen sollten. Hier soll verhindert werden, dass die Möglichkeiten der Armee zur Bereitstellung von Unterkünften überstrapaziert werden, dass der Bund auf Zivilschutzunterkünfte der Kantone zurückgreifen muss oder dass er Asylsuchende vorzeitig den Kantonen zuweisen muss. Das ist der Teil, der gestern im Ständerat abgelehnt wurde.
Die Minderheit Sollberger möchte den ganzen Nachtragskredit streichen und würde damit bewirken, dass der Bund im laufenden Jahr nur für 16[NB]000 Asylgesuche bzw. 4500 Betten die nötigen Mittel zur Verfügung hätte. Der Bund rechnet aber für 2023 mit rund 27[NB]000 Asylgesuchen und, wie bereits erwähnt, 10[NB]000 Betten. [PAGE 1020]
Zum GS EFD und zum departementalen Ressourcenpool: Hierzu möchte ich mich nicht weiter äussern. Ich bitte auch hier, der Mehrheit zuzustimmen. Ich danke der Finanzkommission des Nationalrates für die Neuformulierung der Rahmenbedingungen, die gestern im Ständerat so aufgenommen wurde. Hier zeichnet sich ab, dass keine Differenz entsteht und es so bewilligt werden kann. Es ist so, dass nebst den Expertinnen und Experten, die beigezogen werden, der Bundesrat auch den Auftrag hat, Postulate aufzuarbeiten. Ich sage an die Adresse von Nationalrat Schwander noch Folgendes: Auch der Bericht zum PUK-Mandat enthält expressis verbis die Aufarbeitung der Postulate. Das ist dort nicht bestritten - sofern dann die Räte diesem Mandat auch zustimmen.
Zum Eidgenössischen Personalamt und zu den Lohnmassnahmen: Es geht um 31,2 Millionen Franken. Hier bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Der Bundesrat, Sie haben es gehört, hat dem Bundespersonal angesichts der hohen Teuerung einen Ausgleich von 2,5 Prozent gewährt. In der Budgetbotschaft hat er für Lohnmassnahmen aber erst 2 Prozent vorgesehen. Deshalb beantragt er mit dem Nachtrag die zusätzlichen 0,5 Prozent bzw. 31 Millionen Franken. Der Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent wird dem Bundespersonal bereits seit Anfang Jahr ausbezahlt. Der Bundesrat wird dem Personal die gewährte Teuerung bzw. einen Teil davon nicht nachträglich wieder streichen. Das heisst also: Sollten Sie hier der Mehrheit zustimmen, müssten die Gelder intern über die Departemente kompensiert werden.
Beim Bundesamt für Verkehr geht es um 87 Millionen Franken für den regionalen Personenverkehr. Sowohl im laufenden Verpflichtungskredit wie auch im Voranschlag 2023 wurden für den regionalen Personenverkehr aufgrund der[NB]grossen[NB]Unsicherheiten keine Mittel für Covid-19-bedingte Mindererträge bei den Transportunternehmen eingestellt. Rund 15 Millionen Franken der im Nachtrag beantragten 87 Millionen Franken beziehen sich auf die Covid-19-bedingten Mindereinnahmen und werden nun wie vorgesehen über den Nachtrag zusätzlich beantragt. Zudem schlagen 2023 die Teuerung sowie teilweise auch der Ausbau des Angebots auf die Transportunternehmen durch. Diese Mehrkosten lassen sich nicht kurzfristig in der notwendigen Höhe reduzieren, und die beschlossenen Tarifmassnahmen greifen erst ab 2024. Das UVEK wurde aber beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und Transportunternehmen Lösungen aufzuzeigen, wie die sich abzeichnende Finanzierungslücke im regionalen Personenverkehr in den Jahren 2024 bis 2027 durch Tarifmassnahmen, Kosteneinsparungen und allenfalls Angebotsanpassungen unter Berücksichtigung des um 2 Prozent gekürzten Finanzplans 2024-2026 geschlossen werden kann.
Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zuzustimmen.