Reichmuth Othmar · Ständerat · 2023-06-01
Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01
Wortprotokoll
Ich verzichte darauf, auf grundsätzliche Punkte der Debatte zurückzukommen, und konzentriere mich auf Artikel 2a, der halt durchaus - Sie spüren es in der Diskussion - zwei wichtige Komponenten hat. Auf der einen Seite hat diese Sistierung, zum richtigen Zeitpunkt angesetzt, tatsächlich eine relativ erhebliche Hebelwirkung in der Produktion. Auf der anderen Seite, wir hören es, hat es an und für sich auch sehr grosse politische Sprengkraft. Es gilt abzuwägen, was wir hier machen. Ich nehme es vorweg: Ich bin aktuell in der Kommission bei der Mehrheit, habe mich nach allen Abwägungen für die Streichung entschieden, wechsle jetzt aber aus voller Überzeugung zum Einzelantrag Engler, dies aus folgendem Grund:
Wenn wir die Mehrheit unterstützen, dann streichen wir diesen Artikel und geben in dieser Thematik nach - ich sage jetzt einmal: aus politischen Gründen - und beruhigen damit die Umweltverbände, allen voran den Schweizerischen Fischereiverband, und deren Präsidenten. Das mag ein wertvolles Ziel sein. Ob wir damit aber unserer Verantwortung gerecht werden, wenn wir den Ansprüchen der Energieproduktion der Zukunft wirklich nachhaltig nachkommen, nicht in Versorgungsengpässe laufen und die von uns selber sehr hoch gesteckten Ziele erreichen wollen? Wenn wir uns dann eigentlich für immer diese Fesseln anlegen, wage ich zu bezweifeln, dass das der richtige Weg ist.
Wenn wir aber die Minderheit unterstützen und die Sistierung jetzt beschliessen, machen wir sie zu einem Zeitpunkt, zu dem sie uns gar nichts oder sehr wenig nützt. Wir machen sie jetzt bis 2035, aber da ist, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht, die Einschränkung bzw. die Minderproduktion halt eben relativ gering. Genau dann, wenn die grossen Konzessionsgenehmigungen anstehen, muss der Bundesrat entscheiden, ob die Sistierung weiter gelten soll oder nicht. Wir verursachen uns also hier schon Bauchweh, was noch zehn Jahre lang gar nicht notwendig wäre.
Wenn wir aber den Einzelantrag Engler unterstützen bzw. so vorgehen, dann geben wir dem Bundesrat die Handlungskompetenz - die er zugegebenermassen eigentlich jetzt schon hat; er hat das im letzten Winter bewiesen. Aber ich glaube, dass es aufgrund dieser wichtigen politischen, aber auch energieproduktionsmässigen Thematik richtig ist, dass wir das noch im Gesetz verankern, dass wir dem Bundesrat diese Handlungskompetenz geben, sodass er sie eben dann einsetzen kann, wenn es notwendig ist.
Es gibt zwei Fälle: wenn eine Mangellage besteht - zwischenzeitlich wissen Sie ja, was das heisst und was das bedeuten kann - oder wenn wir eben die hochgesteckten Ziele nicht erreichen. Die Massnahme würde zum richtigen Zeitpunkt massvoll eingesetzt und durch den Bundesrat verfügt. Ich habe da durchaus grosses Vertrauen, vor allem in den Gesamtbundesrat. Ich hätte jetzt auch Vertrauen in den zuständigen Bundesrat, aber ich habe auch immer noch Vertrauen in die Gesamtbehörde, und ich habe das auch noch in 20 und in 25 Jahren.
Mit dem Einzelantrag Engler schaffen wir uns eine verhältnismässige, vertretbare Rückfallebene, mit der wir reagieren können, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem eine solche Massnahme richtig ist und etwas hilft.
Darum bitte ich Sie, den Einzelantrag Engler zu unterstützen, besten Dank.