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preparatory:AB 320894

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-06-05

Wortprotokoll

Die Schweizer Sanktionen gegenüber Russland basieren auf den Sanktionen der Europäischen Union. Im Bereich der Migration hat die Schweiz zum Beispiel gezielte Einreiseverbote erteilt. Es bestehen jedoch keine systematischen Einreisebeschränkungen für russische Staatsangehörige, und die Sanktionen haben auch keinen Einfluss auf den Zugang zum Arbeitsmarkt. Russische Staatsangehörige werden im Zulassungsverfahren zum Arbeitsmarkt also gleich behandelt wie alle übrigen Drittstaatsangehörigen. Es handelt sich um ein nachfrageorientiertes System, bei dem der konkrete Bedarf eines Arbeitgebers an einer Arbeitskraft in Form einer offenen Stelle vorhanden sein muss.

Gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz könnte der Bundesrat mit einem bestimmten Drittstaat ein Rekrutierungsabkommen abschliessen. Im Bericht zum Postulat Nantermod wurde dieses Instrument kürzlich als Massnahme gegen den Fachkräftemangel geprüft, jedoch aufgrund eines fehlenden konkreten Anliegens von Wirtschaft und Sozialpartnern sowie einer fehlenden unmittelbaren Wirksamkeit verworfen.

Vor diesem Hintergrund ist eine aktive Anwerbung von russischen Arbeitskräften aktuell weder vorgesehen noch unmittelbar rechtlich umsetzbar. Die Angebote der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltstitel in der Schweiz richten sich nach dem Bedarf der effektiven Personen und nicht nach deren Herkunft.