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AB 321078

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-06-05

Wortprotokoll

Es gab hier jetzt schon viel Schwarzmalerei, und es gab auch schon viel Augenwischerei. Ich versuche mich aber auf die Frage zu konzentrieren: Was ist denn eigentlich die Realität? Die Realität ist, dass der reguläre Generationenvertrag funktioniert. Er funktioniert aber nicht für die Finanzierung der Babyboomer-Renten, also für die Jahre zwischen 2030 und 2050. Es gibt keinen moralischen Grund, weshalb jemand möglichst lange arbeiten sollte oder warum er das nicht tun sollte. Wohl aber gibt es eine finanzielle Verantwortung gegenüber der nächsten Generation. Zwar ist im Schweizer Steuersystem ein Ausgleich zwischen Wohlhabenden und weniger Wohlhabenden vorgesehen. Das fördert den Zusammenhalt und den sozialen Frieden und stärkt die gesamtgesellschaftliche Entwicklungsfähigkeit. Es gibt in der Schweiz aber keinen Automatismus für den Ausgleich zwischen den Generationen. Das heisst, wir müssen politisch Verantwortung übernehmen.

Die Finanzierungslücke für die Renten der Babyboomer-Generation beträgt je nach wirtschaftlicher Entwicklung etwa 100 Milliarden Franken. Diese Lücke entsteht zwischen 2030 und 2050, also für die Dauer der Jahre, während derer die Babyboomer eine Rente beziehen. Warum entsteht diese Finanzierungslücke? Die geburtenschwachen Jahrgänge der heute 30- bis 55-Jährigen bestehen einfach aus zu wenigen Personen, um diese Renten in einem Umlageverfahren zu finanzieren. Das ist aber auch eine verhalten gute Nachricht, denn ab 2030 wird die Anzahl der Neurentner und damit ab 2050 auch der Finanzierungsbedarf der AHV entsprechend wieder sinken. Seit etwa zwanzig Jahren erholt sich die Geburtenrate, und somit wird dann auch der Generationenvertrag wieder ausbalanciert sein. Diese aktuelle Finanzierungslücke gilt es aber fair zu decken - nicht nur mit einem sozial gerechten Ausgleich, sondern mit einem generationengerechten Ausgleich. Deshalb stehen die Finanzierungsquellen, welche die geburtenschwachen Jahrgänge, die erwerbstätigen Generationen, übermässig belasten, kaum im Fokus. Weder eine reine Referenzrentenalter-Erhöhung noch eine [PAGE 1084] reine Erhöhung der Lohnbeiträge stellt die passende materielle und politische Antwort auf diesen Handlungsbedarf dar.

Man kann nun zwei Dinge machen: Man kann den Finanzierungsbedarf senken oder die Finanzierungsquellen erweitern. Die Renten-Initiative versucht, den Finanzierungsbedarf zu senken, indem sie einfach das Referenzrentenalter erhöht. Das allein ist aber ein wenig wirksames Instrument, insbesondere weil bereits heute 40 Prozent in Frührente gehen und gar nicht bis 65 arbeiten; dies sind vor allem die Wohlhabenden. In gewissen Hochlohnbranchen beziehen fast alle die Frühpension von mindestens einem Jahr. Als man sie gefragt hat, warum - das hat das SECO in einer Studie gemacht, es hat sie gefragt -, haben sie gesagt: weil sie es sich leisten können. Eine Erhöhung des Referenzrentenalters wäre also in erster Linie eine Erhöhung für diejenigen, die sich die Frühpension nicht leisten können. Das ist natürlich weder effizient noch fair.

Die Initiative selbst ist zwar gut gemeint, aber kaum das richtige Instrument, um das gerechtfertigte Anliegen zu erfüllen. Die grünliberale Fraktion lehnt sie ab. Die grünliberale Fraktion unterstützt aber den Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit und den Minderheitsantrag I (Sauter) mit dem Auftrag, uns Entscheidungstragende unter den nötigen Handlungsdruck zu setzen, damit wir den Ausgleich nicht nur zwischen den sozialen Schichten, sondern auch zwischen den Generationen fair ausgestalten.

Die Kommissionsminderheit will eine Art Schuldenbremse: Wenn die Finanzperspektiven der AHV über einen Zeitraum von fünf Jahren ins Negative kippen, steigt das Referenzrentenalter automatisch. Das heisst, wenn die Finanzperspektiven fünf Jahre negativ sind, haben wir auch noch fünf Jahre Zeit, um politisch zu reagieren und die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen, bevor das Referenzrentenalter steigt. Dieser Antrag hat den Vorteil, dass er nicht nur zielgerichtet auf das tatsächliche Problem einwirkt, sondern uns auch die Möglichkeit gibt, eine generationengerechtere Finanzierung mit einzubeziehen, also zum Beispiel die wohlhabenden Babyboomer und Frühpensionierten an der Finanzierungslücke zu beteiligen. Er passt zudem sehr gut zum Anliegen der Grünliberalen, den Handlungsdruck auf die Polkräfte, die uns in eine politische Reformblockade führen, zu erhöhen. Die grünliberale Vorstellung einer fairen Vorsorgegestaltung ist eine gleichmässige Verteilung der Last zwischen den Generationen und den Geschlechtern und eine faire Verteilung der Last zwischen den Wohlhabenden, dem Mittelstand und den Bedürftigen - keine Giesskasse, aber auch kein Rasenmäher, sondern effiziente Massnahmen, dort, wo sie Wirkung erzielen.

Einen grossen Schritt in Richtung grössere Gerechtigkeit bei der Altersvorsorge können wir jetzt mit der Modernisierung der zweiten Säule, also bei der BVG-Reform, machen. Einen weiteren Schritt strebt das politische Zentrum mit einer Anpassung der Rentenformel zugunsten der schwächsten Rentenhaushalte an. Einen dritten Schritt können wir mit einem Gegenentwurf zu dieser Initiative tun.