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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-06-05

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-05

Wortprotokoll

Kollege Jositsch, Sie haben die rhetorischen Fähigkeiten von Kollege Minder gerühmt. Ich mache das Gleiche mit Ihrem Votum. Wie immer haben Sie [PAGE 451] sich rhetorisch brillant an den Rat gewendet - inhaltlich bin ich nicht in allen Teilen einverstanden mit Ihnen.

Ich meine, die Verfassungsnorm von Artikel 121a sei eigentlich klar. Ich bin mit vielen in diesem Haus der Meinung, dass das Parlament bei der Umsetzung der Verfassungsnorm bereits sehr, sehr weit gegangen ist und wahrscheinlich die Grenzen wirklich auch überschritten hat. Der Bundesrat stellt in seiner Botschaft die Verfassungswidrigkeit fest. Mich überzeugen die Argumente des Bundesrates. Wie es der Bundesrat ausgeführt hat, ist allein die Tatsache, dass das Parlament selber schon Entscheide gefällt hat, die im Widerspruch zur Verfassung stehen, kein Argument, sich verfassungswidrig zu verhalten. Dies ist deshalb nicht damit vereinbar, jetzt hier nochmals eine Ausnahme zu machen. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen zusammen mit der Mehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Ich möchte den Bundesrat aber noch etwas in Schutz nehmen. Herr Ständerat Minder hat dem Bundesrat ein wenig den Vorwurf gemacht, dass er uns hier eine Gesetzesvorlage unterbreitet. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Minder, haben Sie auch ausgeführt, der Bundesrat habe damals nicht die Ablehnung der Motion 17.3067 beantragt. Nach meiner Feststellung hat damals der Bundesrat sehr wohl die Ablehnung der Motion beantragt. Es war das Parlament, welches dem Bundesrat den Auftrag gegeben hat, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, und zwar mit sehr deutlichen Mehrheiten. Vielleicht ist das auch ein Fall, der uns wieder einmal in Erinnerung rufen sollte, dass wir uns bereits bei der Beurteilung von Motionen die Frage stellen sollten, ob es diesen Auftrag an den Bundesrat wirklich braucht. Wir sollten uns die Sache nicht erst dann genauer überlegen, wenn der Entwurf auf dem Tisch liegt, um dann Nichteintreten zu beschliessen. Ich glaube, das wäre eine Lehre, die wir daraus ziehen sollten.