Müller Damian · Ständerat · 2023-06-05
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-05
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu meiner Motion. Ich widerspreche der Ablehnung der Motion, die der Bundesrat empfiehlt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass die Zusammenarbeit mit Algerien nicht nur gut, sondern sehr gut sei. Ich erlaube mir, diese Behauptung infrage zu stellen.
Tatsächlich verwendet der Bundesrat die Zahl der Rückführungen als Massstab für den Grad der Zusammenarbeit. Ich bestreite die Aussagekraft dieser Zahlen. Tatsächlich hat die Zahl der Einreisenden aus Algerien in die Schweiz zugenommen. Laut den Statistiken des SEM gab es 465 Asylanträge von algerischen Staatsangehörigen im Zeitraum von Januar bis März 2023, während im gleichen Zeitraum 2022 nur 304 Personen Asyl beantragt hatten. Es ist daher normal, dass die Zahl der Ausreisenden proportional steigt, da die Zahl der rückzuführenden algerischen Staatsangehörigen grösser geworden ist. Betrachtet man die Anzahl der offenen Fälle, so ist Algerien immer noch die Nummer eins aller Herkunftsländer. Am 31. März dieses Jahres befanden sich 685 algerische Staatsangehörige im Rückführungsunterstützungsprozess, am 31. März des vergangenen Jahres waren es 647, also weniger. Es gibt also einen Anstieg der Zahl der pendenten Fälle.
Weshalb, Frau Bundesrätin, sinkt die Zahl der hängigen Fälle nicht, wenn die Zusammenarbeit so gut ist, wie der Bundesrat behauptet? Warum liegt Algerien an der Spitze der Vollzugspendenzen, und warum steigt deren Zahl weiterhin? Antworten auf diese Fragen gibt es in der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion nicht zu lesen.
Der Bundesrat erwähnt, dass alle Vollzugsstufen möglich sind. Das bedeutet, dass auch Sonderflüge möglich sind. Ich frage mich, warum der Bundesrat dies nicht ebenfalls ausdrücklich erwähnt.
Weiter betone ich, dass der Bundesrat verpflichtet ist, meine Motion 20.4477, "Jetzt mit Algerien Rückführungen auf dem [PAGE 459] Seeweg verhandeln!", umzusetzen, mit der Rückführungen auf dem Seeweg verlangt werden, auch wenn Sonderflüge jetzt möglich sind. Meines Wissens hat das SEM nichts unternommen, was die Rückführungen auf dem Seeweg betrifft. Dafür gibt es für mich zwei Möglichkeiten einer Erklärung: Entweder lehnt der Bundesrat die Umsetzung der Motion ab - was aus demokratischer Sicht mehr als problematisch ist, denn beide Räte haben die Motion klar angenommen -, oder Algerien weigert sich, der Schweiz die Möglichkeit der Rückkehr auf dem Seeweg einzuräumen. Wie kann man in diesem Fall die Zusammenarbeit mit den algerischen Behörden als "sehr gut" bezeichnen?
Frau Bundesrätin, erklären Sie dem Ständerat, warum der Bundesrat die Umsetzung dieser Motion verweigert. Ihre Erklärungen sind wichtig und werden es den Mitgliedern des Ständerates ermöglichen, in voller Kenntnis der Sachlage über die derzeit diskutierte Motion abzustimmen. In Anbetracht der oben ausgeführten Tatsachen und der klaren Fakten, die zur Verfügung stehen - nämlich die pendenten Fälle, welche Personen betreffen, die nach Algerien ausreisen müssen -, schlage ich vor, den Druck auf Algerien aufrechtzuerhalten, damit die Zahl der pendenten Fälle endlich abnimmt und das Land nicht mehr an der Spitze der pendenten Fälle steht.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.