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AB 321207

Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05

Wortprotokoll

L'asile ne doit plus pouvoir être accordé aux profiteurs. Nous devrions tous nous battre pour un changement de système. A mon avis, les procédures d'asile ne doivent plus être menées en Suisse, mais, par exemple, sur le continent africain. Ce n'est que de cette façon que les demandes d'asile baisseront de manière conséquente.

Aussi, la motion proposant le lancement d'un projet pilote qui ne concerne que les Erythréens tenus de quitter la Suisse ne va pas assez loin pour moi. Elle constitue cependant un premier pas que nous pouvons parfaitement soutenir, avant de viser une délocalisation complète de la procédure d'asile, sur le modèle du Royaume-Uni.

Erlauben Sie mir noch, meine Überraschung über den dogmatischen Ansatz des Bundesrates auszudrücken, der jede innovative Lösung zur Wegweisung von eritreischen Staatsangehörigen ablehnt. Diese bleiben in der Schweiz, obwohl sie keinen Schutz benötigen. Sie missbrauchen unser Sozialsystem, indem sie in unserem Land bleiben, obwohl sie kein Recht dazu haben.

Die Staatssekretärin für Migration selbst brachte die Idee ins Spiel. Sie hat erklärt, weshalb es aus ihrer Sicht das Beste wäre, Asylverfahren nicht mehr in der Schweiz durchzuführen. Es ist die Chefin des SEM, die diesen Vorschlag macht. Sie weiss, wovon sie spricht - zumindest hoffe ich das. Warum also kann das SEM in Erwägung ziehen, Asylverfahren an die Aussengrenze des Schengen-Raums zu verlegen, aber nicht in ein anderes Drittland wie Ruanda, das die Menschenrechte respektiert? Selbst das UNHCR hat in Gashora, in der Nähe von Kigali, ein Zentrum für Asylverfahren eingerichtet. Wenn das UNHCR dort Asylverfahren durchführen kann, warum nicht andere Länder? Das UNHCR hat seine Partnerschaft mit Ruanda gerade im Februar 2023 verlängert.

Finden Sie es nicht auch seltsam, dass der Bundesrat abgewiesene Asylsuchende, die sich weigern, freiwillig in ihr Heimatland zurückzukehren, mit der grosszügigen Rückkehrhilfe der Schweiz belohnt? Mich persönlich stört das zutiefst. Ich betone ausdrücklich: Die von dieser Motion betroffenen eritreischen Staatsangehörigen haben einen endgültigen Wegweisungsentscheid des Bundes erhalten und weigern sich, unser Land trotz der ihnen gebotenen Möglichkeit freiwillig zu verlassen. Es gibt keinen Grund, diese Leute zu schützen, da sie bereits gegen unser Bundesrecht verstossen, indem sie sich weigern, einem Bundesentscheid nachzukommen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion Müller Damian anzunehmen.