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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-06-05

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05

Wortprotokoll

Der Vorstoss Dandrès stellt zwei Forderungen: Zum einen soll das Bundesamt für Statistik Daten sammeln, auswerten und ausweisen, die später eine Beurteilung erlauben, ob im schweizerischen Mietwohnungsmarkt ethnische Diskriminierungen bestehen, wie sich eine allfällige Diskriminierung ausdrückt und in welchem Ausmass potenzielle Mieter von der Vermieterschaft diskriminiert werden. Zum andern fordert der Vorstoss die Einführung eines Pilotverfahrens, das auf anonymen, über eine Plattform eingereichten Kandidaturen für eine Mietwohnung gründet.

Die Kommission für Rechtsfragen hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 28. April 2023 beraten und ist zum Schluss gekommen, Ihnen die Ablehnung zu beantragen, und zwar aus folgenden Gründen:

Die grosse Mehrheit der Mietwohnungen in der Schweiz gehört privaten Eigentümern. Damit die Behörden die Daten sammeln und auswerten könnten, die eine Beurteilung zulassen, ob im schweizerischen Mietwohnungsmarkt eine ethnische Diskriminierung erfolgt, wie sie sich ausdrückt und in welchem Ausmass diskriminiert wird, müssten die Vermieter Rechenschaft darüber ablegen, wie ihre Entscheidung zustande gekommen ist. Dazu müsste der Staat zunächst bei den Vermietern Daten dazu sammeln, welcher Bewerber welcher Ethnie angehört. Das geht natürlich zu weit. Zudem dürften Interessenten bei manchen Verwaltungen auch aufgrund anderer Merkmale von vornherein als Mieter wegfallen, beispielsweise Familien mit kleinen, lärmenden Kindern oder Mieter mit Haustieren. Sympathie, Bauchgefühl und Erfahrung spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung für oder gegen einen Mietinteressenten.

Das Anliegen von Herrn Dandrès ist daher etwas naiv. Er geht davon aus, dass alle Mietinteressenten gleich sind. Es gibt aber Bewerber, die Ärger machen könnten. Es sind ja die Eigentümerinnen und Eigentümer, die die mit der Vermietung verbundenen Risiken wie Zahlungsausfälle, Schaden am Mietobjekt, Verfahren wegen Mieterstreitigkeiten oder Nichtbeachten der Hausordnung und Ähnliches tragen müssen. Zudem haben die Vermieter natürlich auch eine Verantwortung gegenüber den anderen Mietern. Die Vermieterschaft muss Wohnungen auch ohne Ausschreibung vermieten können und ohne Rechenschaft darüber abzulegen, wem sie welches Mietobjekt zur Miete überlassen möchte.

Beim Abschluss eines Mietvertrages gilt in der Schweiz grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die Vermieterin oder der Vermieter frei entscheiden kann, wem sie oder er zu welchen Konditionen welches Mietobjekt zur Miete überlassen möchte. Bewerber haben keinen Anspruch, den Zuschlag bei einer Ausschreibung zu bekommen. Bei 30 Wohnungsinteressenten entscheidet sich der Eigentümer für einen und weist die anderen 29 ab. Er soll dem Staat keine Rechenschaft ablegen müssen, wen er aus welchen Gründen nicht berücksichtigt hat.

Wohnungsbesichtigungen im Beisein des Vermieters sind ein gängiges und je nach Vermieter auch manchmal unverzichtbares Instrument, um einen geeigneten Mieter zu finden. Bei Wohnungen, die so vergeben werden, ist die geforderte Anonymität bei der Bewerbung ohnehin ein Ding der Unmöglichkeit.

Täglich treffen Menschen Entscheide im Kaufrecht, auf dem Arbeitsmarkt, bei der Vergabe von Aufträgen und vielem mehr. Sie entscheiden sich für etwas und jemanden und gegen andere und anderes, dies ohne Einmischung des Staates. Ihnen bei ihrer Entscheidung Diskriminierung zu unterstellen, wäre wohl dann der nächste Schritt. Am Ende entscheiden Staat und Gerichte, wer mit wem einen Vertrag eingehen muss.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.