Wettstein Felix · Nationalrat · 2023-06-06
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2023-06-06
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat sich an ihrer Sitzung vom 30. März mit dem Verpflichtungskredit für das Programm Agglomerationsverkehr ab 2024 befasst. Einstimmig empfiehlt sie dem Rat, das Agglomerationsprogramm der vierten Generation gemäss Entwurf des Bundesrates zu genehmigen und die beantragten knapp 1,6 Milliarden Franken zu verpflichten.
Es sind also Gesuche um Mitfinanzierung aus 32 Agglomerationen eingereicht worden. Wir haben in unserer Kommission weder einzelne Programme noch einzelne Massnahmen inhaltlich bewertet. Wir haben aber festgestellt, dass sowohl grössere als auch kleinere Agglomerationen berücksichtigt werden und dass alle Landesteile und Sprachregionen zum Zug kommen. Wir haben weiter festgestellt, dass sich die gesamte Fördersumme im Rahmen dessen bewegt, was gesetzlich vorgesehen ist, nämlich 8 bis 12 Prozent des Volumens des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.
Wir haben uns anhand von Beispielen zeigen lassen, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bei der Entscheidung vorgeht, ob der Bund nun 30, 35, 40 oder in einem Fall gar 45 Prozent der Gesamtkosten eines regionalen Programmes übernimmt. Es fliessen mehrere Kriterien in diese Bewertung ein. Dieses Vorgehen hat uns überzeugt. Zunächst zählt der Präzisierungsgrad der Projektunterlagen, weiter nimmt das ARE eine Prüfung zu den erwarteten Wirkungen des jeweiligen Programmes vor, z.[NB]B. Wirkungen punkto Verkehrsverlagerung, Verkehrssicherheit, Reduktion schädlicher Umweltauswirkungen oder Siedlungsentwicklung nach innen. Schliesslich fliesst in die Bewertungen auch noch ein, wie gut eine bestimmte Agglomeration die Massnahmen der zweiten Generation umgesetzt hat, die vor bald zehn Jahren beschlossen wurden. Wenn diese Umsetzung bzw. die Berichterstattung darüber nicht genügend ist, dann gibt es für die bevorstehende Etappe Abzüge.
Gerne sage ich an dieser Stelle noch etwas mit Blick zurück auf die Generationen 1 und 2 der Agglomerationsprogramme, die eigentlich abgeschlossen sein sollten. Im Rahmen des Geschäftsberichtes 2022, über den wir am Donnerstag letzter Woche beraten haben, wollten wir genauere Zahlen dazu haben, in welchem Umfang die Bundesmittel für die ersten beiden Etappen ausbezahlt werden konnten, vor allem, was trotz damaliger Bewilligung in unseren Räten nicht ausbezahlt wurde, weil die Massnahmen auch nach zehn Jahren und mehr noch nicht realisiert sind oder weil die Ausführungen qualitativ nicht genügten. Die Zahlen lassen aufhorchen: In der ersten Generation, Start 2011, konnten für die bewilligten Programme im Schnitt 75 Prozent der verpflichteten Gelder effektiv ausbezahlt werden. Vier Jahre später, in der zweiten Generation, erhielten 38 Programme einen Zuschlag, aber für diese Etappe sind im Durchschnitt erst 43 Prozent der Mittel ausbezahlt. Das bedeutet, dass das Ziel von mindestens 8 Prozent der Entnahmen aus dem NAF für die Agglomerationsprogramme nicht durchgehend erreicht werden kann, eben weil etliche Massnahmen stark verzögert oder anders als geplant umgesetzt wurden.
Am heutigen Entscheid für den Startschuss zur vierten Generation ändert das nichts. Aber es muss bei der rückblickenden Bewertung der bisherigen Agglomerationsvorhaben schon zu denken geben, dass so viel Geplantes nicht realisiert werden konnte oder dass die Ziele verfehlt wurden.