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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-06

Wortprotokoll

Vielen Dank, auch an Ständerat Schmid für sein Votum. Der Bundesrat unterstützt auch die Fassung des Nationalrates. Ich glaube, bei einer solchen Frage, die in der Praxis offensichtlich etwas umstritten ist, ist das sinnvoll.

Es ist in der Tat so: Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ausgeführt, dass heute der Sitz des Unternehmens als Steuerbasis gilt, dass sich die Situation in den letzten Jahren aber natürlich verändert hat - auch aufgrund der Digitalisierung und aufgrund von Corona - und dass diese Praxis deshalb zuweilen auch infrage gestellt wird; entschuldigen Sie, ich habe eine Kröte im Hals, das hat aber nichts mit der Materie zu tun. (Teilweise Heiterkeit) Es ist so, dass vereinzelt auch die Meinung vertreten wird - so, wie es jetzt auch der Nationalrat präzisieren will, und Sie wollen diesem ja folgen -, dass der Ort der Besteuerung der ist, wo sich die[NB]Lehrperson[NB]befindet. Ich denke, die Steuerverwaltung kann das sicherlich so umsetzen.

Wichtig scheint mir auch, dass wir uns einig sind, dass die vorliegende Übergangsbestimmung wirkungslos wäre. Tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt, zu dem auch die neue Regelung in Kraft tritt, dann ist nicht ganz klar, was das soll. Ich verhehle nicht, dass es einen - ich sage das hier - Rechtsfall gibt, und vielleicht erhofft man sich dort, dass man das dann irgendwie rückwirkend abwickeln kann; [PAGE 471] ich weiss es nicht, aber dieser Fall ist hängig. Der Gesetzgeber sollte sich davon nicht beeinflussen lassen, sondern er sollte pro futuro eine Klärung erwirken, und ich meine, dass dies mit dem Antrag möglich ist, der im Nationalrat durchgekommen ist und dem sich Ihre Kommission anschliessen will.

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