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Müller Damian · Ständerat · 2023-06-06

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-06

Wortprotokoll

In der vorliegenden Beratung geht es um Fälle, in denen es nach der Geburt eines Kindes zu Komplikationen kommt. Die Standesinitiative Waadt verlangt, dass der Mutterschaftsurlaub verlängert wird, wenn die Mutter unmittelbar nach der Niederkunft mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss und sie später ihre Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen will.

Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 14. Februar dieses Jahres eine Delegation des Kantons Waadt zu diesem Thema angehört. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass heute längere Spitalaufenthalte des Neugeborenen bzw. der Mutter unterschiedlich behandelt werden. Seit dem 1. Juli 2021 hat die Mutter nämlich Anspruch auf eine verlängerte Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung, wenn das Neugeborene mindestens zwei Wochen unmittelbar nach der Geburt im Spital bleiben muss und die Mutter nachweist, dass sie zum Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hatte, nach Ende des Mutterschaftsurlaubes wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz dazu ist ein längerer Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt nicht spezifisch geregelt. Die Mutter hat ab dem Tag der Geburt Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung, sofern sie die Anspruchsvoraussetzung erfüllt. Der Mutterschaftsurlaub endet nach 14 Wochen oder nach der Dauer, die verlängert wurde, weil das Neugeborene und nicht die Mutter im Spital bleiben musste. Muss die Mutter wegen Komplikationen längere Zeit im Spital bleiben, wird ihr Erwerbsausfall folglich durch die Mutterschaftsentschädigung abgedeckt. Eine Möglichkeit zur Verlängerung oder Sistierung der Entschädigung besteht nicht. Taggelder anderer Sozialversicherungen kommen erst zum Tragen, wenn der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung erloschen und die Mutter immer noch arbeitsunfähig ist.

Gemäss der Kommission soll diese Ungleichbehandlung behoben werden, doch die Kommission will den Bundesrat damit beauftragen. Als Folge von verschiedenen Vorstössen ist die Verwaltung ohnehin daran, die Mutterschaftsentschädigung zu revidieren. Das Anliegen der Standesinitiative kann in diese Arbeiten mit aufgenommen werden.

Mit der Motion 23.3015, "Längeren Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt beim Mutterschaftsurlaub und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigen", soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass ein längerer Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes beim Mutterschaftsurlaub und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigt wird. Der Bundesrat soll dazu verschiedene Varianten prüfen, wie das Anliegen umgesetzt werden kann, und dabei den diversen Situationen nach der Geburt Rechnung tragen, in denen Komplikationen auftreten können. Neben einer Regelung analog der Verlängerung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen soll die Möglichkeit einer Sistierung der Mutterschaftsentschädigung mit separater Lohnfortzahlung geprüft werden. Ebenso sollen neben dem Spitalaufenthalt direkt nach der Geburt auch weitere ähnliche Situationen betrachtet werden, wie z.[NB]B. Hausgeburten oder Geburten in Geburtshäusern. Auch der Fall, dass die Mutter das Krankenhaus nach der Geburt unter Umständen rasch verlassen kann, aber später wieder eintreten muss, soll geregelt werden.

Die Kommission hat jeweils einstimmig beschlossen, der vorliegenden Standesinitiative 22.301 keine Folge zu geben und entsprechend die Motion 23.3015 einzureichen und ihr Folge zu geben. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen, indem Sie uns unterstützen, die Standesinitiative des Kantons Waadt abzulehnen und die Motion der SGK-S anzunehmen.