Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-20
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-20
Wortprotokoll
Die dritte dieser Friedensförderungsvorlagen, die das VBS betrifft, ist in einer Hinsicht eine Ausnahme, über welche man am heutigen Tag schlechterdings staunen muss. Es ist nämlich die einzige Vorlage, die wenigstens keine Mehrbelastung vorsieht, die den heutigen Finanzbedarf nicht ausdehnt. Nach den Höhenflügen, die wir heute bei fast völliger Abwesenheit von finanzpolitischer Gewissenhaftigkeit hier vorgeführt bekamen, grenzt dies an ein Wunder am heutigen Tag. Immerhin steht offenbar völlig ausser Diskussion, dass man angesichts der Situation der Bundesfinanzen Kosten sogar einmal etwas hinunterfahren könnte. Aber das ist wohl eindeutig zu viel verlangt.
Es sind denn auch nicht in erster Linie finanzpolitische Gründe - nicht der Betrag -, die für diese Vorlage das Nichteintreten begründen. Es sind vielmehr folgende Gründe: Es ist meines Erachtens eine verhängnisvolle Entwicklung, wenn wir die Zuständigkeiten für Vorhaben wie das vorliegende verwirren. Das Geschäft war ein Geschäft der APK, aber es betrifft das Budget des VBS. Dabei ist in der Kommission bereits die Idee aufgetaucht, als friedenspolitisch weitsichtige Aussenpolitiker könnte man, aktivitätsbewusst, auch eine massive finanzielle Aufstockung beschliessen. Das wäre doppelt wunderbar, weil alles auf Kosten des VBS-Budgets zu bezahlen wäre, aber ein anderes Departement bei der Sache federführend wäre. Solches geht grundsätzlich nicht, ganz bestimmt nicht in Zeiten, in denen sich der Bund finanziell einzuschränken hat.
Jedes Departement, das Institute, um die es hier geht, führt, muss auch finanziell abschliessend für diese Institute verantwortlich sein. Die Kommission, die den betreffenden Geschäftsbereich begleitet und überwacht, muss zuständig sein, die dafür erforderliche Ausgabe in den Gesamtzusammenhang des Departementes, in die Gesamtaufgabe des Departementes, einzuordnen. Das ist bei dieser Vorlage nicht gewährleistet. Und wenn neuerdings Ideen aufkommen, im Gegenzug solle das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten den Swisscoy-Einsatz in Kosovo teilweise finanzieren, dann ist das ebenso falsch. Das Departement, das die sachliche Verantwortung für ein Geschäft trägt, muss auch die finanzielle Verantwortung vollumfänglich tragen. Wenn wir hier einen Mischmasch veranstalten, leisten wir einer Entwicklung Vorschub, dass wir die Übersicht über die finanziellen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verlieren.
Noch einige Bemerkungen, worum es bei diesen drei zur Diskussion stehenden Instituten geht. Ich habe mir heute ja oft genug sagen lassen müssen, dass ich angesichts meines beengten Blickes die Grösse vorhandener Aufgaben nicht zu überblicken vermöge. Immerhin habe ich mich in die Unterlagen zum Geschäft gründlich eingelesen. Deshalb weiss ich wenigstens, was die Institute tun. Es geht einerseits um das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, zweitens um das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung. Und dabei ist nach allem, was wir vorhin gehört haben, festzuhalten, dass dieses Zentrum in der Minenräumung nicht operativ tätig ist: In diesem Zentrum wird über Minenräumung zwar diskutiert, und es werden Statistiken geführt, aber die Minenräumung selbst gehört nicht zu den Aktivitäten. Das müssten eigentlich auch alle Sprecher festhalten, die Geld für dieses Institut erwirken wollen. Als Drittes kommt dann noch das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte dazu.
Herr Bundesrat, Sie haben uns bereits angekündigt, dass das Parlament schon in naher Zukunft über Einschränkungen in Ihrem Departement diskutieren müsse. Möglicherweise können elementare Sicherheitsaufträge nicht mehr in dem Sinn ausgeführt werden, wie dies an sich vorgesehen ist und wie das Geld dafür einmal gesprochen worden ist, das dafür jetzt offenbar nicht mehr reicht. Dazu ist Folgendes festzuhalten, wenn wir jetzt einen Betrag von 180 Millionen Franken für Institute sprechen sollen, deren Existenz als zumindest unterschiedlich wichtig eingeschätzt wird: Es geht nicht an, diesen Betrag hier zu sprechen, wo wir nicht wissen, ob unsere Panzer noch einsetzbar sind. Darüber darf nicht erst entschieden werden, wenn keine Ersatzteile mehr beschafft werden können oder der Betriebsstoff ausgeht - oder andere Probleme im Rahmen einer Notsituation auftauchen. So darf es nicht gehen!
Nur folgendes Vorgehen - ich werde dazu heute noch einen parlamentarischen Vorstoss einreichen - ist akzeptabel: Es ist nun die gesamte Problematik vorzulegen, sodass wir tatsächlich Prioritäten setzen können - eine bestimmte Aufgabe können wir noch ausführen, eine andere allenfalls nicht mehr. Es darf nicht sein, dass eine Aufgabe, die im Vergleich zur Erfüllung des Sicherheitsauftrages nicht zentral ist, zum Voraus mit 180 Millionen Franken finanziell abgesichert wird, und später werden wir dann mit der Tatsache konfrontiert, dass für elementare Sicherheitsbedürfnisse des Landes nicht mehr genügend Geld vorhanden ist. Es muss dazu eine übersichtliche, aus Varianten bestehende Verzichtplanung vorgelegt werden, damit man auch das heutige Geschäft finanziell einordnen kann. Es geht nicht an, vorweg 180 Millionen Franken für eine Nebensache zu sprechen und das Departement mit dieser Vorgabe zu belasten.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen beliebt machen, nicht auf dieses Geschäft einzutreten. Wir sollten zunächst eine klare Übersicht erhalten, was mit dem heute noch vorhandenen Geld im Rahmen des Sicherheitsauftrages, für den das VBS zuständig ist, noch möglich ist und was nicht mehr möglich ist.