Hofmann Hans · Ständerat · 2000-03-07
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-07
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen kurz die Gründe darlege, welche den Zürcher Regierungsrat, aber auch den Kantonsrat dazu bewogen haben, diese Standesinitiative einzureichen.
Das Problem wurde im Kantonsrat, aber auch im Regierungsrat sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Ich möchte Ihnen hier vor allem die Argumente des Regierungsrates darlegen, dessen Mitglied ich damals noch war.
Wir haben auch festgestellt - das darf man nicht unter den Tisch wischen -, dass es gute und achtbare Gründe gibt, die gegen diese Standesinitiative sprechen. Beispielsweise könnte eine Freigabe der weichen Drogen zu einer Verharmlosung der Cannabisprodukte und dadurch zu einer ungewollten Zunahme des Konsums führen. Bei häufigem und hoch dosiertem Gebrauch kann sich auch eine psychische Abhängigkeit einstellen. Auch ein erhöhtes Risiko für Atemwegerkrankungen lässt sich nicht von der Hand weisen, und die Befürchtung, dass die Schweiz bei einem Alleingang für Europa zum Einkaufszentrum für Haschisch und Marihuana werden könnte, ist sicher nicht unbegründet.
Doch schliesslich überwogen die Gründe für eine Entkriminalisierung von Cannabisprodukten. Bezüglich der gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums besteht heute weitgehend Konsens. Von ärztlicher Seite wird darauf hingewiesen - wir haben es bereits gehört -, dass das Abhängigkeitspotenzial des psychoaktiven Hauptwirkstoffes THC in etwa mit demjenigen von Alkohol vergleichbar ist, während Nikotin ein höheres Suchtpotenzial aufweist. Der Kurzzeiteffekt nach Cannabiskonsum, beispielsweise verminderte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, entspricht im Übrigen den nach Alkoholkonsum bekannten Wirkungen. Im Gegensatz zu Alkohol, das muss auch gesagt werden, sind bisher jedoch keine Todesfälle durch akute Cannabisvergiftungen bekannt.
Aus der heute gängigen Konsumart lässt sich eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen nicht nachweisen. Auch gelten Cannabisprodukte nicht mehr als Einstiegsdrogen auf dem Weg zur Abhängigkeit von harten Drogen. Meist wurden schon vorher Alkohol und Nikotin konsumiert.
Mit gesundheitlichen Argumenten ist es deshalb nicht länger vertretbar, im Betäubungsmittelgesetz Haschisch und Marihuana gleich zu behandeln wie Heroin. Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtes unterscheidet zwischen harten und weichen Drogen.
Mit der Liberalisierung können Jugendliche von der Drogenszene ferngehalten werden, denn die Cannabiskonsumenten werden vorab in den Städten gerade in jene Quartiere abgedrängt, wo versteckt auch Drogen gehandelt werden und sich die Dealer und Konsumenten von harten Drogen aufhalten.
Zu Recht weist die Kommission in ihrem Bericht auf die massive Entlastung der Polizeikräfte und der Justiz von diesen Bagatellfällen hin. Die so frei werdenden Kapazitäten könnten vermehrt gegen den Handel und den Konsum von harten Drogen eingesetzt werden. Denn wenn sich der Zürcher Regierungsrat seit jeher für die Entkriminalisierung der so genannten weichen Drogen ausspricht, so ist er vehement und mit Überzeugung gegen jegliche Lockerung bei den harten Drogen. Deshalb ist auch die Standesinitiative Solothurn, welche da nicht unterscheidet, mit aller Wucht abzulehnen.
Eine Freigabe von Cannabisprodukten darf jedoch nicht im Sinne einer Unbedenklichkeitserklärung erfolgen, sondern muss dies im Sinne einer Gleichstellung mit Vergleichbarem tun. Was rechtfertigt es denn heute, den Konsum von Cannabis zu verbieten, während der Konsum von Nikotin und Alkohol legal ist? Mit der Entkriminalisierung des Cannabiskonsums wird es auch möglich, Alkohol und Nikotin diesen Schein der Harmlosigkeit zu nehmen, weil diese dann auf die gleiche Stufe gestellt werden, was letztlich für die Prävention in den Schulen sehr wichtig ist.
Wie letztlich eine Liberalisierung bei den weichen Drogen ausgestaltet sein wird, soll im Rahmen der bevorstehenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes vertieft geprüft und in einer breiten Vernehmlassung erhärtet werden. Zum dannzumal vorliegenden Resultat können wir immer noch Ja oder Nein sagen.
Noch ein wesentliches Argument: Was wir hier diskutieren, ist letztlich ein gesellschaftspolitisches Problem. Gesellschaftspolitische Probleme sollten nicht mit dem Strafrecht gelöst werden. Das Strafrecht ist die Ultima Ratio, das letzte und schärfste Mittel, das dem Staat zur Verfügung steht. Dieses sollte er nur dann einsetzen, wenn das Verhalten, das er damit verhindern will, für die Gesellschaft in einem Ausmass schädlich ist, welches das Einsetzen dieses Mittels rechtfertigt. Das ist beim Konsum von Cannabisprodukten nicht der Fall.
Das sind zusammengefasst die Gründe, welche den Kanton Zürich dazu bewogen haben, diese Standesinitiative einzureichen. Die Gründe dafür und dagegen - die es auch gibt - sollen im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes einmal geprüft werden.
In diesem Sinne werde ich - wenn auch mit gemischten Gefühlen - als Zürcher Standesvertreter die Kommissionsmehrheit unterstützen. Ich bitte Sie, der Standesinitiative Folge zu geben.