Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-08
Wortprotokoll
Ich habe es im Eintretensvotum gesagt: Ich bitte Sie grundsätzlich, überall der Mehrheit zu folgen. Ich äussere mich so kurz wie möglich zu den Minderheitsanträgen. Von den Urheberinnen und Urhebern der Minderheitsanträge wie auch von den weiteren Sprecherinnen und Sprechern wurde ja schon einiges gesagt.
Zunächst zum Antrag der Minderheit I (Bendahan) bei Artikel 10 Absatz 1bis: Der Bundesrat hat seinen Vorschlag, E-Zigaretten nach dem Nikotingehalt zu besteuern, nach der Vernehmlassung verworfen. Die Fachleute, auch jene der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten, konnten überzeugend darlegen, dass gerade aufhörwillige Raucher zu Beginn ihres Ausstieges mehr Nikotin benötigen. Durch eine Besteuerung nach dem Nikotingehalt würden die E-Zigarette als Ausstiegsmittel und der Umstieg auf die weniger schädlichen E-Zigaretten an Attraktivität verlieren.
Dann zum nächsten Minderheitsantrag zu den Artikeln 28 und 28a: Hier ist zu sagen, dass insbesondere die E-Zigarette von anerkannten Gesundheitsorganisationen als Ausstiegsmittel angesehen wird. Es ist deshalb fraglich, ob es sinnvoll ist, E-Zigaretten oder Alternativprodukte mit einer Tabakpräventionsabgabe zusätzlich zu belasten. Zudem würden damit auch Produkte wie Pfeifentabak oder Zigarren verteuert. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Dann zum Minderheitsantrag zum Anhang IV: Der Antrag zielt ja darauf ab, die Besteuerung von Tabakprodukten zum Erhitzen sowie von Pfeifentabak auf 24 Prozent des Kleinhandelspreises zu erhöhen. Das Argument ist, dass elektronische Zigaretten durch die vom Bundesrat vorgesehene Besteuerung auf dem Markt preislich benachteiligt würden. [PAGE 1195] Dadurch werde eine Verlagerung des Konsums auf andere Produkte begünstigt. Ich möchte Sie auch hier bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Dann komme ich zu den Minderheiten III (Amaudruz) und IV (Feller): Die beiden Anträge fordern, den Steuersatz für nikotinhaltige Flüssigkeiten bei wiederverwendbaren E-Zigaretten von 20 Rappen auf 11 Rappen bzw. 15 Rappen je Milliliter zu senken. Es ist korrekt, dass die vom Bundesrat angesetzte Steuer eher hoch ist. Die Schädlichkeit von E-Zigaretten wird nach heutigen Erkenntnissen um bis zu 95 Prozent tiefer eingeschätzt. Dies würde einen Ansatz von 15 Rappen je Milliliter ergeben. Diese Annahme der reduzierten Schädlichkeit von E-Zigaretten beruht allerdings auf Schätzungen und Studien und ist keine exakte Wissenschaft. Die vorgeschlagene Steuer von 20 Rappen je Milliliter Flüssigkeit fällt immer noch um rund 93 Prozent tiefer aus als bei herkömmlichen Zigaretten. Der Parlamentsauftrag nach einer dem geringeren Risikoprofil entsprechenden Besteuerung wird damit umgesetzt.
Noch zur Frage von Herrn Tuena, falls ich sie nicht schon beantwortet habe: Bei der Tabaksteuer steht seit jeher auch der Fiskalgedanke, also die Ergiebigkeit, im Vordergrund. Ich sage das hier ganz offen.
Dann haben wir noch den letzten Minderheitsantrag, den Antrag der Minderheit II (Michaud Gigon): Sie will, dass Einweg-E-Zigaretten zu 50 Prozent ihres Kleinhandelspreises besteuert werden. Dadurch sollen insbesondere die Jugendlichen vom Konsum abgehalten werden. Zudem liesse sich mit dieser Massnahme auch die Umweltbelastung verringern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten liegt bereits heute deutlich über den in anderen Ländern angewandten Steuersätzen. Eine wertmässige Besteuerung würde zudem den Vollzug für die Wirtschaft und die Verwaltung erschweren, da auf dem Markt Tausende von Produkten mit verschiedenen Preisen vorhanden sind, die jeweils zu unterschiedlichen Ansätzen versteuert werden. Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.