Hefti Thomas · Ständerat · 2023-06-12
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-12
Wortprotokoll
Namens der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Marti Samira keine Folge zu geben. Es gab eine knappe Mehrheit mit 7 zu 6 Stimmen. Die Minderheit wird, so meine ich, dann Herr Engler vertreten.
Zur Geschichte dieser parlamentarischen Initiative: Die SPK des Nationalrates hatte der parlamentarischen Initiative am[NB]27.[NB]Mai 2021 mit 12 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Unsere SPK gab der Initiative am 16. November 2021 mit 6 zu 5 Stimmen keine Folge, worauf die SPK des Nationalrates mit 14 zu 10 Stimmen an ihrem Beschluss festhielt. Dem schloss sich dann der Nationalrat am 29. September letzten Jahres mit 94 zu 86 Stimmen an.
Zunächst zum Text und zur Begründung der parlamentarischen Initiative: Sie verlangt, das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) so zu ändern, dass bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, ein Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung wegen unverschuldeten Sozialhilfebezugs nicht mehr möglich ist.
In den Artikeln 62 und 63 des AIG ist seit jeher ein Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfebezugs vorgesehen. Seit Inkrafttreten des neuen AIG habe sich diese Praxis, so die parlamentarische Initiative, allerdings verschärft. Dies habe Folgen für Ausländerinnen und Ausländer, die seit Jahrzehnten in der Schweiz leben, arbeiten und Steuern zahlen oder sogar hier geboren worden oder als Kleinkinder in die Schweiz gezogen sind. Wenn sie aus irgendeinem Grund - Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Trennung vom Ehegatten, Pech - auf Sozialhilfe angewiesen sind, würden sie wegen Sozialhilfebezugs aus der Schweiz weggewiesen. So weit zu Text und Begründung der parlamentarischen Initiative. Es wurde im Übrigen noch angefügt, dass die Drohung mit der Wegweisung wegen Sozialhilfebezugs die Menschen dazu veranlasse, auf die nötige Unterstützung zu verzichten.
Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass es sich bei dem erwähnten neuen AIG um eine Revision handelt, die durch das Parlament als eine Art, wenn man so will, indirekter Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative konzipiert wurde und dann am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Die Mehrheit der Kommission erachtet es aus diesem Grund als nicht richtig und nicht angebracht, nach derart kurzer Zeit bereits auf die Revision von 2019 zurückzukommen.
In einer früheren Phase, als die parlamentarische Initiative zum ersten Mal im November 2021 in Ihrer Kommission war, erfuhren wir vom damaligen Staatssekretär Gattiker, dass rechtlich kein zwingender Handlungsbedarf bestünde und dass wir eine Rechtslage hätten, die die Pönalisierung eines unverschuldeten Sozialhilfebezugs eigentlich[NB]ausschliessen[NB]sollte. Es gilt im Weiteren das allgemeine Verhältnismässigkeitsprinzip. Es ist auch anzufügen, dass unsere Gerichte und in letzter Instanz das Bundesgericht sicher nicht zu unverhältnismässigen Entscheiden Hand bieten würden, im Gegenteil: Sie werden alles tun, damit eintritt, was man uns damals in der Kommission sagte, nämlich dass wir keine Pönalisierung unverschuldeten Sozialhilfebezugs sehen werden.
Damit soll auch gesagt sein, dass die Angst vor einer Wegweisung nicht begründet ist, wenn der Sozialhilfebezug unverschuldet nötig wird. In diesem Fall darf Sozialhilfe beantragt und falls nötig auch eingefordert werden. Auch das gehört nämlich zu unserem Staat: Etwas, das einem rechtens zusteht, darf man einfordern.
Fazit: Die Kommissionsmehrheit will nicht, dass das Parlament nach so kurzer Zeit das wieder rückgängig macht, was wir im Zusammenhang mit der Durchsetzungs-Initiative beschlossen haben.