Lexipedia

Thurnherr Walter · 2023-06-12

Thurnherr Walter · Aargau · 2023-06-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat anerkennt das Potenzial bei der Wiederverwendung von Daten für sekundäre Nutzungszwecke. Oft ist bei der Datenerfassung noch nicht klar, dass die Daten später in einem anderen Zusammenhang einen grossen Nutzen bringen können. Beispielsweise wurden Mobilitätsdaten wichtig in der Pandemiebekämpfung. Eine Wiederverwendung ist heute bereits möglich, wenn es sich um anonymisierte Daten handelt. Die Wiederverwendung von Daten kann beispielsweise Zielen der öffentlichen Ordnung, wie etwa der Überwachung der öffentlichen Gesundheit, oder der Forschung dienen. Ausserdem kann eine Sekundärnutzung von Daten auch darauf abzielen, administrative Abläufe zu erleichtern, indem die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung in gewissen Bereichen keine Dokumente mehr einreichen müssen, über die die Verwaltung bereits verfügt.

Das Zusammenspiel zwischen Datenschutz und Datennutzung wird grosses Gewicht haben. Heute sieht das Datenschutzgesetz eine Zweckbindung für die Bearbeitung von Personendaten vor. Es gilt, klare Regeln zu definieren, damit eine Sekundärnutzung gefördert wird, ohne dass der Datenschutz untergraben wird. Es wird deshalb darum gehen, die Anforderungen des Zweckbindungsprinzips mit den Bedürfnissen der Sekundärnutzung von Daten in Einklang zu bringen. Wichtig ist insbesondere auch, dass für die betroffenen Personen Transparenz über den Zweck der Datenbearbeitung besteht.

Bereits heute gibt es in der Bundesgesetzgebung Regelungen, die die Sekundärnutzung von Daten erlauben oder zumindest erleichtern. Zu denken ist etwa an die sektoriellen Bestimmungen im Bundesstatistikgesetz oder im Humanforschungsgesetz. Daneben sieht das Datenschutzgesetz bei der Bearbeitung von Personendaten zu nicht personenbezogenen Zwecken - wie der Forschung, der Statistik und der Planung - unter gewissen Voraussetzungen Erleichterungen vor, die die Sekundärnutzung fördern können. Bei der Umsetzung der Motion wird der Bundesrat prüfen, inwiefern diese bestehenden Möglichkeiten besser ausgeschöpft und gesetzgeberisch optimiert werden können. Bei der Umsetzung der Motion wird der Bundesrat auch prüfen, welche Infrastrukturen und weiteren Rahmenbedingungen für den Betrieb von vertrauenswürdigen und interoperablen Datenräumen notwendig sind und durch wen solche Infrastrukturen betrieben werden müssen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen.