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Graf Maya · Ständerat · 2023-06-12

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-06-12

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Engler in der ersten Phase Folge zu geben.

Ausserordentliche IV-Renten werden ja praktisch ausschliesslich an Personen mit einer Geburts- und Frühbehinderung ausgerichtet. Personen mit einer ausserordentlichen IV-Rente sind daher in vielen Fällen auf vollumfängliche Pflege und Betreuung angewiesen. Diese notwendige Pflege und Betreuung erfolgt teilweise durch Dritte, finanziert durch Assistenzbeiträge, in vielen Fällen aber entweder in Wohnheimen oder durch die Eltern der Rentenbeziehenden. In aller Regel werden zusätzlich zu diesen ausserordentlichen IV-Renten Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Wir sprechen heute aber nur über diese ausserordentlichen Renten und die sogenannte Exportmöglichkeit.

Wie wir gehört haben und wie es Kollege Engler in seiner parlamentarischen Initiative aufzeigt, gibt es heute die Ungerechtigkeit, dass Bezüger und Bezügerinnen von ausserordentlichen IV-Renten, die in der Schweiz wohnen, sich also hier aufhalten, ihre Rente nur dann weiterhin ausgerichtet erhalten, wenn sie in der Schweiz bleiben. Sie müssen hierbleiben, weil sonst der Lebensunterhalt nicht mehr finanziert wird.

Nun gibt es aber, wie auch bei allen anderen Menschen in unserem Land, Fälle, in denen die Familienangehörigen, es sind meistens die Eltern von Bezügern und Bezügerinnen von ausserordentlichen IV-Renten, die Schweiz nach ihrer Pensionierung verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Dies tun sie aber nur, wenn sie ihre rentenbeziehenden Angehörigen, meist ihre Kinder, mitnehmen können. Oder die Bezügerinnen oder Bezüger ausserordentlicher IV-Renten ziehen z. B. nach dem Tod ihrer Eltern, die sie gepflegt haben, zu im Ausland lebenden Familienangehörigen, z. B. zu ihren Geschwistern, Tanten oder Onkeln.

Dies ist heute nicht möglich, da die ausserordentlichen IV-Renten dann eben eingestellt würden und es so für den Lebensunterhalt im Ausland nicht reichen würde. Die Folge: Die Betroffenen und auch ihre Familienangehörigen verbleiben in der Schweiz und verzichten somit auf eine Rückkehr in ihr Heimatland bzw. auf die Auswanderung, oder sie können nicht zu ihren Familienangehörigen gehen. Dies ist stossend, und es ist so, dass viele betroffene Menschen nicht verstehen, warum für sie ein anderes Recht gilt als für die anderen und warum die ausserordentlichen Renten nicht exportiert werden können.

Es ist aber auch aus finanzpolitischen Überlegungen nicht sinnvoll, denn wir müssen beachten, dass ja nur die ausserordentlichen Renten exportiert würden, aber beispielsweise eben nicht die Ergänzungsleistungen oder die Kosten für ein Wohnheim. Da würden also auch in der Schweiz Kosten entfallen.

Daher möchten wir Ihnen beantragen, dass Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben, auch damit die vom Mehrheitssprecher Müller Damian angeführten Probleme, die hier anstehen, angegangen werden und diese in einer zweiten Phase abgeklärt werden können - vorausgesetzt, dass die Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative ebenfalls Folge gibt. So kann man sich dann in einem ersten Schritt mit diesem berechtigten Anliegen der Bezügerinnen und Bezüger der ausserordentlichen IV-Renten, mit dem sogenannten Exportrecht, und mit den Fragen befassen, die sich ergeben haben, und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und hier den Weg frei zu machen, um eine Lösung für diese doch stossende Ungleichbehandlung zu finden.