AB 322822
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-06-13
Wortprotokoll
Mit meiner Motion will ich die Chancen auf eine berufliche Qualifikation für geflüchtete und spät zugewanderte Menschen - Erwachsene, wie Sie hören - verbessern. Am Schluss soll die Möglichkeit bestehen, dass möglichst alle einen abgeschlossenen Beruf vorweisen können, was sicher ein Gewinn für die Wirtschaft ist, weil damit mehr Fachkräfte vorhanden sind, aber auch ein Gewinn für die Migranten und Migrantinnen. Aktuell, gemäss dem neuesten Bildungsbericht, ist es leider so, dass [PAGE 1279] nur etwa zwei Drittel dieser Personen eine Berufsausbildung, einen Abschluss auf Sekundarstufe II haben, also ein Drittel nicht; damit ist die Gefahr einer späteren Arbeitslosigkeit sehr gross.
Das Ziel von Bund und Kantonen ist es, dass möglichst alle eine Berufsausbildung haben sollen; als Zahl wird 95 Prozent genannt. Bei den Flüchtlingen ist das leider längst nicht der Fall. Hier wäre Förderbedarf vorhanden. Der Bundesrat geht mit mir auch einig, dass die Berufsvorbereitung ein wichtiger Teil ist. Aber so, wie sie heute gestaltet ist, ist sie vor allem für Zugewanderte und Flüchtlinge mit hohen Hürden verbunden. Es braucht viel Durchhaltewillen, damit eine Berufsausbildung möglich ist.
In der Stellungnahme des Bundesrates wird ausgeführt, es gebe ja die Möglichkeit des Zusammenspiels zwischen der Integrationsagenda und der Berufsbildung. Die Realität zeigt leider ein anderes Bild. Es ist hochkompliziert, der Ball wird hin- und hergeschoben, und wenn man das Ziel erreichen will, braucht es viel Aufwand und Wissen. Hier wäre deutlich mehr Unterstützung möglich. In vielen Kantonen stoppt die Förderung sehr schnell. Ein Jahr Unterstützung, und dann ist fertig. Leider ist auch in der Verordnung eine Vorbereitung von mehr als einem Jahr nur als Ausnahme formuliert. Wie aber soll nach einem Jahr bereits das Potenzial eines Menschen erkannt werden, wenn vielleicht die Sprache noch nicht genügend gut ist, wenn der Bildungshintergrund nicht sehr hoch ist, wenn der Mensch noch nicht wirklich Fuss gefasst hat? Es zeigt sich auch bei den Qualifikationsmöglichkeiten. Mit dem Sprachtest B1 besteht man leider keine Lehre. Auch da braucht es mehr Förderung. Viele Junge wären aber hochmotiviert, eine Ausbildung zu machen. Sie bräuchten aber diese zwei Jahre Vorbereitung, um wirklich in eine Lehre einsteigen zu können.
Mit dieser Motion soll eine simple, kleine Anpassung in der Berufsbildungsverordnung vorgenommen werden. Es soll nämlich formuliert werden, dass statt einem Jahr zwei Jahre Berufsvorbereitung möglich sind, falls es denn nötig ist. Selbstverständlich ist das nicht zwingend, sondern nur eine Möglichkeit, falls es denn nötig ist, damit eine Person in eine Lehre einsteigen kann. Diese Möglichkeit der Vorbereitung soll auch nicht mit 25 Jahren enden. Es ist vielmehr auch nachher, vielleicht mit 28 oder 35 Jahren, gut, wenn eine Person noch eine Lehre machen kann. Es ist ein Gewinn für alle Seiten.
Wir haben auch eine neuere Studie vorliegen, die sehr deutlich zeigt, dass eine Investition in die Berufsvorbereitung sowohl den Betroffenen als auch dem Arbeitsmarkt hilft. Eine Investition in diese Berufsvorbereitung gibt pro Franken einen Return on Investment von 3 bis 4 Franken, weil Sozialhilfe gespart werden kann, weil nachher viel mehr Steuern bezahlt werden und weil vor allem deutlich mehr Fachkräfte auf dem Markt sind.
Ich bitte Sie also, diese Motion zu unterstützen. Sie wurde breit mitgetragen. Es wäre schön, es gäbe eine Mehrheit. Den geflüchteten Menschen, den spät zugewanderten Menschen würden Sie mit Ihrer Zustimmung einen grossen Dienst erweisen, aber auch unserem Arbeitsmarkt.