Lexipedia

Frick Bruno · Ständerat · 2000-03-07

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Ich habe nicht erst in der Kommissionsberatung - dort aber deutlich - festgestellt: Es gibt nicht nur "un fossé des röstis", il y a parallèlement aussi "un fossé du cannabis" en Suisse. Das führt dazu, dass liberal-konservative Innerschweizer für die Liberalisierung und Sozialdemokraten aus der Westschweiz gegen die Liberalisierung sind. Frau Brunner, Sie sind die Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Was führt mich dazu, dass ich mich entschlossen habe, für eine Liberalisierung einzutreten? Vier Gründe möchte ich zusammenfassend anführen:

1. Es ist erwiesen, in wie vielen tausend Fällen Mittel der Polizei und der Gerichte in unnötiger Weise gebunden werden, die ohne jede längerfristige gesellschaftliche Effizienz die Sisyphusarbeit leisten, gegen den Cannabiskonsum anzutreten. Wir haben auch in anderen Bereichen - Verkehrsfragen beispielsweise - Polizeimittel, die wir immer wieder einsetzen. Dieser Grund für sich allein genügt nicht, es braucht mehr.

2. Es ist heute von Ärzten belegt - in Veröffentlichungen der medizinischen Wissenschaft habe ich in den letzten Monaten nichts anderes lesen können -, dass der Cannabiskonsum nicht bedenklicher und nicht gefährlicher ist als der Konsum von Schweizer Weisswein und Tabak. Ist es wirklich nötig, aus emotionalen Gründen Cannabis zu kriminalisieren, wenn es nicht gesundheitsschädigender ist als das, was wir gestern Abend nach der ersten Ratssitzung gerne und legal zu uns genommen haben?

3. Cannabis ist keine Einstiegsdroge! Wohl trifft es zu, dass all jene, die harte Drogen nehmen, einmal mit Cannabis begonnen haben. Aber es existiert überhaupt keine Zwangsläufigkeit. Mehr als 95 Prozent der Leute, die Cannabis geraucht haben, sind nie auf harte Drogen umgestiegen. Die Ärzte sagen heute, und sie belegen es verlässlich, dass die Gefahr eines Umstiegs von Cannabis auf harte Drogen weniger gross ist als das Risiko, vom Gelegenheits- und Gesellschaftstrinker zum chronischen Alkoholiker zu werden.

4. Ein letzter Grund bestätigt mich besonders in meiner Haltung: Heute werden leichte Drogen - Cannabis - und harte Drogen auf dem gleichen Markt gehandelt. Jugendliche, welche sich Cannabis beschaffen, gehen zu einem Händler, der in der einen Hosentasche Cannabis und in der anderen harte Drogen hat. Wollen wir jene, die ein ungefährliches Mittel konsumieren, das Genuss, aber keine Sucht verspricht, auf den Markt drängen, wo harte Drogen verkauft werden? Wir dürfen die Augen vor der Realität nicht mehr verschliessen. Ein Verbot, das gar nichts bringt, das mehr Schäden produziert und die Konsumenten in die Nähe der harten Drogen abdrängt, ist falsch.

Nun aber zur Frage - das ist der zweite Punkt der Überlegungen -, ob wir diesen beiden Standesinitiativen Folge geben könnnen. Es gibt die eine Auffassung, dass wir die Standesinitiativen wörtlich nehmen müssen. Ich halte es mit unserer Praxis und den Aussagen unserer Kommissionspräsidentin Christine Beerli. Wir müssen den Kern der Initiativen betrachten, nicht einzelne Bestimmungen. Das Kernanliegen der Initiativen ist die Liberalisierung des Konsums, des Anbaus und des Handels. Ich unterstütze ebenfalls das Anliegen, dass der Cannabishandel nicht staatlich sein soll. Wir wollen neben dem Fixerstübli nicht noch ein staatlich geführtes "Cannabis-Café". Die Erfahrungen Hollands mit den "coffee shops" zeigen, dass das nicht der richtige Weg ist. Für mich gibt es nur eines, nämlich konsequent auch den Handel zu liberalisieren, wie es bei Tabak und Alkohol schon heute der Fall ist, allenfalls unter gewissen Restriktionen, dass es nur in Drogerien oder ähnlichen Fachstellen zu kaufen ist; dafür bin ich zu haben. Aber wenn Cannabis ungefährlich oder gleich gefährlich ist wie Tabak, sollen wir ebenso konsequent sein und Cannabis grundsätzlich auch gleich verkaufen dürfen.

Für mich sind die Initiativen Basel-Landschaft und Zürich mit ihrer Kernaussage, der Liberalisierung - das haben wir mit unserer Praxis immer getan -, cum grano salis zu nehmen. Dazu ist heute auch zuhanden des Bundesrates eine politische Aussage gefordert.

Allerdings - das ist für mich der dritte entscheidende Punkt - darf die Liberalisierung nicht ohne Schutzmassnahmen erfolgen. Genau wie beim Alkohol- und beim Tabakkonsum braucht es flankierende Massnahmen zum Jugendschutz. Es braucht Präventionsmassnahmen. Diese Präventionsmassnahmen und die Erziehungsarbeit ermöglichen den Dialog mit den Jugendlichen. Mit diesem Dialog, mit diesen erzieherischen Massnahmen gewinnen wir weit mehr, als wenn wir die Jugendlichen einfach in die Kriminalität und Halbkriminalität abdrängen.

Ich mache diese Aussage nicht nur aus intellektuellen und politischen Überlegungen, ich mache sie auch als Vater eines Jungen, der bald in das Risikoalter des Cannabiskonsums kommt. Auch aus diesen fürsorgerischen Überlegungen gegenüber meinem Sohn sage ich, dass es mir viel lieber ist, wenn er - flankiert von guten Präventionsmassnahmen - in einem sauberen, offenen Markt ein Genussmittel nehmen könnte, auch wenn ich den Konsum nicht unterstütze. Das ist mir viel lieber, als wenn er in die Halbkriminalität und in einen Markt abgedrängt würde, wo derselbe Händler den Leuten gleichzeitig harte Drogen und Cannabis verkauft.

Aus diesen Überlegungen unterstütze ich die beiden Standesinitiativen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.