Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-14
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-14
Wortprotokoll
Sie kennen die Haltung des Bundesrates, der Bundesrat hat ja in einem Bericht[NB]ausführlich[NB]Stellung genommen. Gestützt auf diese Stellungnahme beantrage ich Ihnen, überall der Mehrheit zu folgen.
Zunächst zur Frage des Systemwechsels: Der Bundesrat geht mit der WAK-N einig, dass ein vollständiger Systemwechsel die richtige Stossrichtung ist. Er hat bereits in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 darauf hingewiesen, dass nur mit dieser Reichweite ein Wegfall des Eigenmietwertes konzeptionell zu überzeugen vermag. Ansonsten werden zwei parallel zu führende Systeme aufrechterhalten, die sich verwaltungsökonomisch als schwerfällig erweisen. Nur mit der vollständigen Abschaffung des Eigenmietwertes würde das Vereinfachungspotenzial ausgeschöpft. Hinzu kommt, dass nur ein vollständiger Systemwechsel eine Gleichbehandlung mit der Eigennutzung anderer ertragsloser Vermögenswerte sicherstellt. Sie wissen, dass auch Professor René Matteotti von der Universität Zürich in einem Kurzgutachten zuhanden der FDK zum Ergebnis gekommen ist, dass die Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitliegenschaften allenfalls als verfassungswidrig zu qualifizieren sei.
Zu den liegenschaftsbezogenen Aufwendungen: Der Bundesrat beantragt Ihnen ebenfalls, die liegenschaftsbezogenen Aufwendungen mit Ausnahme der denkmalpflegerischen Arbeiten aufzuheben und damit Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.
Zum Ersterwerberabzug: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 keinen Antrag auf Änderung oder Streichung des Abzuges gestellt. Der Bundesrat selbst hatte dieses Förderinstrument anlässlich der Verabschiedung seines indirekten Gegenvorschlages zur[NB]Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ebenfalls vorgeschlagen. Es diene der Wohneigentumsförderung allgemein und der Selbstvorsorge, und als Förderungsmassnahme müsse und könne der Abzug nicht zwangsläufig dem Gleichbehandlungsgebot umfassend genügen. Die zeitliche und betragsmässige Beschränkung der Massnahme stelle eine akzeptable und vertretbare Lösung dar. Demgegenüber bewirkt die Einführung eines Ersterwerberabzuges hohe Mitnahmeeffekte, denn es werden damit teilweise Personen begünstigt, die auch ohne diese Steuervergünstigung ein Eigenheim erwerben würden. Unter dem Strich erscheint die Einführung dieses Abzugs als vertretbar. Somit beantragt Ihnen der Bundesrat, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Hess Erich abzulehnen.