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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-06-14

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-06-14

Wortprotokoll

Es ist und bleibt ein anspruchsvolles Geschäft; es stehen die unterschiedlichsten Absichten dahinter, und die Quadratur des Kreises bleibt bestehen. Wir möchten aber die Arbeit der Subkommission verdanken. Es ist ihr doch immerhin eine konsistente Vorlage gelungen. Es wäre heute im Rat möglich, einen vollständigen Systemwechsel zu beschliessen, welcher auch Zweitwohnungen umfasst, auf Steuerabzüge verzichtet und ab einem durchschnittlichen Zinsniveau der laufenden Hypotheken von 3,2 Prozent haushaltneutral wäre. Wir Grünliberalen würden einen solchen Systemwechsel begrüssen, nicht um prioritär die Eigenmietwertbesteuerung, den Eigenmietwert abzuschaffen, sondern um Verschuldungsanreize zu reduzieren, die volkswirtschaftliche Stabilität zu erhöhen und die ökologischen Fehlanreize im Unterhaltskonsum zu reduzieren; das ist unser Antrieb für diese Vorlage.

Die Verschuldungsanreize entstehen durch die Abzugsfähigkeit der Hypothekarschuldzinsen. Es ist nicht im Interesse der volkswirtschaftlichen Stabilität, dass sich Privathaushalte übermässig verschulden. Wir sollten hier nicht auch noch Anreize dazu schaffen. Aus Nachhaltigkeitsüberlegungen macht ein Unterhaltskostenabzug, der Anreize setzt, über Gebühr zu sanieren und graue Energie zu verbrauchen, auch nicht Sinn. Er schafft zudem Wettbewerbsverzerrungen. Für diese Ziele wäre ein Systemwechsel sinnvoll. Er hat einen Preis: Es ist eine Generationenfrage, eine Verteilungsfrage. Unsere Fraktion hat sich in der Herbstsession dahin gehend geäussert, dass sie bereit wäre, das in die Waagschale zu werfen. Wir haben uns zu einem umfassenden, also auch Zweitliegenschaften betreffenden, und vollständigen Verzicht - das heisst, alle Steuerabzüge fallen weg, auch die Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltmassnahmen - bereit erklärt, weil sonst keine haushaltneutrale, mehrheitsfähige Vorlage entstehen kann.

Zu den Minderheiten in Block 1: Wir bitten Sie, den vollständigen Systemwechsel zu wagen und wennschon, dennschon auch die Zweitliegenschaften einzubeziehen. Es ist zu bürokratisch für die Steuerbehörde, zwei Systeme parallel laufen zu lassen. Bitte unterstützen Sie bei Artikel 21 die Mehrheit und lehnen Sie den Minderheitsantrag Schneeberger ab. [PAGE 1320]

Bei Artikel 32 Absatz 2 sind wir bereit für einen Systemwechsel und somit bereit, auf die Abzüge für Energiesparmassnahmen zu verzichten. Wir tun das nicht mit Begeisterung, sondern aufgrund der Verantwortung, eine Vorlage zu präsentieren, welche keine hohen Mindereinnahmen aufweist. Diese heutigen Abzüge haben ein Preisschild, es sind rund 900 Millionen Franken pro Jahr, das ist viel Geld. Sie haben zudem hohe Mitnahmeeffekte; es sind zu einem grossen Teil Steueroptimierungen. Dennoch lösen sie zu einem Drittel, rund 30 Prozent, Sanierungen und Sparmassnahmen zugunsten des Klimas aus, was wir eigentlich begrüssen. Es ist aber effizienter, Fördermassnahmen zu sprechen, als dies über Steuerabzüge zu machen, denn diese kommen immer überproportional hohen Einkommen zugute. Also wir tun das hier ungern, aber im Sinne der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage werden wir den Antrag der Mehrheit unterstützen.

In Artikel 33a geht es um den Ersterwerberabzug. Wir bitten Sie, auf diesen Abzug zu verzichten. Er hat ein Preisschild. Mit diesem Abzug kostet die Vorlage - StHG und DBG zusammen - rund 500 Millionen Franken mehr. Wir überladen so einfach die Vorlage.

Bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe d DBG beantragen wir Ihnen, beim Mietzinsabzug die Mehrheit zu unterstützen. Das klingt sympathisch. Aber wer profitiert hier? Es ist ja das Wesen von Steuerabzügen, dass hohe Einkommen überproportional profitieren, mittlere und tiefe Einkommen hingegen wenig bis gar nicht. Das gilt insbesondere bei der Bundessteuer. Es ist letztlich eine intransparente, progressive Subvention, eine Steuerreduktion für gut situierte Personen, und darauf sollten wir verzichten. Wenn der Antragstellende Erich Hess tatsächlich ernst meinen würde, was er vorhin am Mikrofon gesagt hat - dass er davon ausgeht, dass dann die Kantone nachziehen -, dann hätte er das auch ins StHG und nicht nur ins DBG schreiben können.

Ich bitte Sie, im Block 1 der Mehrheit zu folgen und bei Artikel 33a im Sinne einer finanzpolitisch verantwortbaren Vorlage die Minderheit Badran Jacqueline zu unterstützen.