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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-14

Wortprotokoll

Wir diskutieren hier einen zentralen Eckwert, einen Eckwert, der auch für den Bundesrat zentral ist. Es geht um eine sachgemässe Ausgestaltung der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen. Der Ständerat hat in dieser Hinsicht die Weichen bereits gestellt. Er hat das so gemacht, wie das der Bundesrat auch in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte: Werden Zinsaufwendungen künftig nur noch im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abziehbar sein, wird eine Begrenzung der Anreize zur privaten Verschuldung sichergestellt. Ihre Kommission geht restriktiver vor, indem sie die Begrenzung bei 40 Prozent sieht.

Man muss hier einräumen: Es gibt keine mathematisch exakte Formel für die Zuordnung von Schuldzinsen. Es ist in erster Linie auch eine politische Frage, ob der Schuldzinsenabzug grosszügiger oder restriktiver ausfallen soll. Einzig eine vollständige Streichung des Abzugs wäre aus Sicht des Bundesrates nicht möglich. Es wäre aus Sicht des Bundesrates aufgrund des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch stossend, wenn im neuen System Mieterträge weiterhin voll zu versteuern wären, hingegen die mit dem vermieteten Wohneigentum zu berappenden Zinsaufwendungen, also die Hypothek, nicht mehr zum Abzug zugelassen wäre.

Der Bundesrat hat eine Präferenz für den Antrag der Minderheit II (Burgherr). Ich habe gesagt, dass es keine exakte Wissenschaft ist; es ist ein Abzug von 40 Prozent oder von 70 Prozent der Schuldzinsen möglich. In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat 70 Prozent beantragt, und er beantragt Ihnen auch jetzt einen Abzug in dieser Höhe.