preparatory:AB 323375
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-14
Wortprotokoll
Antrag der Kommission [GZ]
Annahme des Postulates
[VS]
Antrag Bircher [GZ]
Ablehnung des Postulates
Schriftliche Begründung [GZ]
Anerkannte Flüchtlinge haben freie Wohnungswahl und können ihre Wohnform selber wählen, entsprechend sind WG-ähnliche Wohnmöglichkeiten heute bereits problemlos möglich. Vorläufig Aufgenommene werden den Kantonen nach Verteilschlüssel zugeteilt. Entsprechend können die Kantone selbst entscheiden, wo und in welcher Wohnform diese Personen leben. Dies zeigt auch das Gastfamilienprojekt der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Bei den Personen mit Schutzstatus S ist eine private Unterbringung ab dem 1. Tag in der Schweiz möglich, weil diese gegenüber den anderen Asylbewerbern kein ordentliches Verfahren durchlaufen müssen. Eine Unterbringung in einem Bundesasylzentrum ist nicht zwingend notwendig. Gerade in den ersten Monaten hat dies jedoch zu einem riesigen Problem bei der solidarischen Verteilung unter den Kantonen geführt. Während dem Asylverfahren Personen privat unterzubringen, entspricht nicht dem Ansatz des beschleunigten Asylverfahrens. Nach dem Asylverfahren ist die private Unterbringung sowohl als anerkannter Flüchtling wie auch als vorläufig Aufgenommenen heute bereits problemlos möglich.
[VS]
Proposition de la commission [GZ]
Adopter le postulat
[VS]
Proposition Bircher [GZ]
Rejeter le postulat
[VS]
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Das Postulat wurde soeben im Rahmen der ausserordentlichen Session (23.9010) beraten. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.