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AB 323492

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Wenn Land eingezont, umgezont oder aufgezont wird, steigt dessen Wert. Dieser Mehrwert kommt dem Grundeigentümer, der Grundeigentümerin zugute. Wenn also eine Gemeinde Landwirtschaftsland neu als Bauland einzont, steigt der Wert dieses Grundstücks zugunsten der Grundeigentümerschaft - plötzlich und ohne dass diese dafür eine Leistung erbracht hätte. Der Mehrwert entsteht allein aufgrund des Planungsentscheids der Gemeinde. Es ist in diesem Fall unbestritten, dass eine Mehrwertabgabe zu entrichten ist.

Jetzt gibt es aber auch die Varianten der Um- und Aufzonungen. Wenn eine Gemeinde ein Gebiet aufzont, profitieren auch in diesem Fall in erster Linie die dortigen Grundeigentümerinnen. Während der Wert des Bodens steigt, grössere Bauten zulässig sind und höhere Mieteinnahmen generiert werden können, werden die Kosten für die Aufzonung aber von der öffentlichen Hand getragen. Diese Kosten sind teilweise sehr hoch, insbesondere wenn ein gänzlich neues Quartier entsteht. Das fängt an bei den Kosten für Erschliessung, Kanalisation und Leitungsbau, hat aber auch nachgelagerte Auswirkungen auf die Infrastruktur der öffentlichen Hand. Ich denke da an neue ÖV-Haltestellen, an Kitas, Kindergärten, Schulen, Turnhallen, Pflegeheimplätze usw. Das alles braucht es, wenn ein neues Quartier entsteht. Das sind sehr hohe Kosten, die die Allgemeinheit tragen muss, während die Grundeigentümerschaft sich nicht an[NB]diesen[NB]Folgekosten[NB]beteiligt,[NB]sondern vom Gewinn profitieren kann.

Seit dem Bundesgerichtsurteil Meikirch vom April 2022 müssen Gemeinden nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Um- und Aufzonungen von Grundstücken Mehrwertabgaben erheben. Dieses Urteil hat zu Irritationen geführt, weil das Gesetz früher nicht so ausgelegt worden ist. Offenbar[NB]ist[NB]hier[NB]die[NB]aktuelle[NB]Gesetzesformulierung zu wenig präzise.

Mit meinem Antrag schlage ich deshalb im Sinne einer Präzisierung des Gesetzes vor, dass die Mehrabgabe auch bei Um- und Aufzonungen zwingend erhoben werden muss. Die Befürchtung, dass die Bestimmung die gewünschte Verdichtung nach innen torpedieren würde, teile ich nicht. Denn erstens ist eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent eher moderat, und zweitens besteht aktuell die Situation, dass Gemeinden Aufzonungen nicht bewilligen, gerade weil sie eben hohe Folgekosten befürchten. Massnahmen zur Verdichtung sind politisch gefährdet, wenn auf der einen Seite entsprechende Kosten zwingend von der Allgemeinheit getragen werden [PAGE 1368] müssen und auf der anderen Seite hohe Mehrwerte entstehen und realisiert werden.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.