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preparatory:AB 323711

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Herr Kollege Fluri, man muss an etwas angebaut sein, und mit "angebaut" meint man: angebaut an ein Gebäude, in dem bereits eine Wohnnutzung besteht. Gemäss dem Ihnen ja bekannten Akzessionsprinzip im Sachenrecht gehört ein Gebäude immer dem gleichen Eigentümer wie der Boden. Hier lassen Sie im Volumen ein Gebäude zwar zu, das legal ist, Sie beschränken aber die Nutzung und sagen: "Du darfst diesen Anteil am Gebäude nicht gleich brauchen wie das dir gehörende angebaute Gebäude." Das ist einfach, und da haben wir wieder einen Wertungsunterschied, den wir vornehmen. Sie machen das, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, anders. Landschaftlich - für Sie als Stiftungsratspräsident von Landschaftsschutz Schweiz - macht das keinen Unterschied, weil es nur im bestehenden Gebäudevolumen geht. Sie können das Gebäude nicht abreissen und einen Wolkenkratzer auf der Grundfläche der Scheune bauen. Das können Sie nicht tun, und das ist die Angst, die hier geschürt wird.