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Amherd Viola · Bundesrat · 2023-06-15

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-06-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 Teil 1 und am 4. März 2022 Teil 2 des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz verabschiedet. Gleichzeitig hat er das VBS mit verschiedenen Folgearbeiten in Zusammenarbeit mit dem WBF beauftragt. In der Zwischenzeit haben die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte Anhörungen zu den zwei Alimentierungsberichten durchgeführt und diese diskutiert. Der Ständerat hat die Berichte am 21. September 2022 zur Kenntnis genommen.

Bei den vorliegenden Berichten geht es um ein Thema, das für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung wichtig ist, nämlich die Frage, wie wir sicherstellen können, dass Armee und Zivilschutz personell ausreichend alimentiert sind. Die Arbeiten zur Analyse und Sicherstellung der Bestände von Armee und Zivilschutz begannen bereits 2017. Die Kernfrage ist, wie mittel- und langfristig genügend Personen mit den erforderlichen Kompetenzen für die Bedürfnisse von Armee und Zivilschutz rekrutiert werden können. Darauf sind diese zwei Berichte ausgerichtet, wobei auch mehrere parlamentarische Vorstösse berücksichtigt wurden, die mit dem Thema zusammenhängen. Gerne informiere ich Sie über den Stand der Umsetzungsarbeiten, die aus den beiden Berichten resultieren. [PAGE 1407]

Ich komme zunächst zum ersten Teil des Berichtes und zur Alimentierung der Armee. Die Analyse der Bestände zeigt, dass die Armee den Effektivbestand von 140[NB]000 Armeeangehörigen aktuell erreicht, dass aber die vorzeitigen Abgänge zu hoch sind. Wir müssen die Abgänge dauerhaft auf einem tieferen Niveau stabilisieren, sonst wird der Effektivbestand Ende der Zwanzigerjahre unterschritten. 2028 sowie 2029 werden anstatt eines je zwei Jahrgänge aus dem Dienst entlassen, weil die Übergangsregelung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) endet. Mit der WEA hat die Armee bereits verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Abgänge zu reduzieren, darunter solche, um den Militärdienst mit dem Zivilleben besser zu vereinbaren. Diese Massnahmen werden laufend weiterentwickelt. Das genügt aber voraussichtlich nicht. Zur nachhaltigen Sicherung des Effektivbestandes schlägt der Bundesrat deshalb im Abschlussbericht zur WEA weitere Massnahmen vor, um die vorzeitigen Abgänge aus der Armee zu senken. Der Bericht enthält Überlegungen und Vorschläge für strukturelle Anpassungen, insbesondere am Ausbildungsmodell.

Nun zur Alimentierung des Zivilschutzes: Die Analyse in Teil 1 zeigt, dass der Zivilschutz aktuell bereits unteralimentiert ist. Deshalb hat der Bundesrat eine Gesetzesrevision eingeleitet mit dem Ziel, dass der Zivilschutz durch Zivildienstleistende verstärkt werden kann. Mit den Anpassungen an Zivildienst-, Zivilschutz- und Militärgesetz sollen Zivildienstleistende verpflichtet werden können, einen Teil ihres Dienstes im Zivilschutz zu absolvieren. Davon erhoffen wir uns eine substanzielle Stärkung des Zivilschutzes. Das VBS hat in Zusammenarbeit mit dem WBF eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeitet. Die Vernehmlassung hierzu wurde soeben abgeschlossen. Das Inkrafttreten ist für 2024 vorgesehen.

Damit komme ich zum zweiten Teil des Alimentierungsberichtes, der die Prüfung alternativer Dienstpflichtsysteme enthält, dies im Sinne von längerfristigen Überlegungen. Geprüft wurden folgende vier Varianten: erstens eine Sicherheitsdienstpflicht, zweitens eine bedarfsorientierte Dienstpflicht, drittens eine Bürgerdienstpflicht ohne Wahlfreiheit und viertens eine Bürgerdienstpflicht mit Wahlfreiheit. Parallel dazu haben wir innerhalb des heutigen Dienstpflichtsystems die obligatorische Teilnahme von Frauen am Orientierungstag geprüft. Im Bericht wird das als Status quo plus bezeichnet. Unabhängig vom künftigen Dienstpflichtsystem wollen wir den obligatorischen Orientierungstag für Frauen so oder so umsetzen.

Für die Beurteilung der vier Dienstpflichtvarianten hat der Bundesrat folgende drei Kriterien herangezogen:

1.[NB]Können die Armee und der Zivilschutz nachhaltig genügend alimentiert werden?

2.[NB]Haben die Dienstleistungen einen Bezug zu Sicherheitsaufgaben?

3.[NB]Gibt es einen Bedarf für diese Dienstleistungen?

Gemessen an diesen Kriterien hält der Bundesrat die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht für die am besten geeigneten Varianten. Diese zwei Varianten werden weiterverfolgt. Die beiden Varianten der Bürgerdienstpflicht werden nicht weiter studiert, weil sie zu einer Verdoppelung der Diensttage führen würden; dafür besteht kein Bedarf. Zudem stehen diese Varianten in einem Spannungsverhältnis zum Zwangsarbeitsverbot und zur Arbeitsmarktneutralität.

Basierend auf Teil 2 des Berichtes hat der Bundesrat das VBS beauftragt, zusammen mit dem WBF die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht bis Ende 2024 vertieft zu prüfen und Anträge zur allfälligen Umsetzung zu stellen. Die kantonale Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr wird in diese Arbeiten einbezogen.

Auch bei der Sicherheitsdienstpflicht ist vorgesehen, dass mehr Diensttage im Zivilschutz geleistet werden als heute. Wir wollen vertieft abklären, wie viele Diensttage es sein und für welche Aufgaben sie verwendet werden sollen. Bei der bedarfsorientierten Dienstpflicht stehen Fragen zur Dienstgerechtigkeit und zu möglichen Anreizen für Dienstpflichtige im Zentrum der Arbeiten. Die Vertiefungsarbeiten kommen gut voran. Ende 2024 werden die Resultate und Schlussfolgerungen vorliegen. Auf dieser Basis kann der Bundesrat entscheiden, ob eine der beiden Varianten umgesetzt werden soll. Beide Varianten erfordern eine Verfassungsrevision.

Mit diesem Vorgehen haben wir die besten Chancen, Armee und Zivilschutz personell nachhaltig zu alimentieren, zunächst innerhalb des geltenden Dienstpflichtsystems und, falls nötig, längerfristig durch die Einführung eines neuen Dienstpflichtsystems. Das VBS wird die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen weiterhin regelmässig über den Verlauf der Arbeiten informieren.

Ich danke und bitte um Kenntnisnahme des Berichtes.

[VS]