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Amherd Viola · Bundesrat · 2023-09-11

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-09-11

Wortprotokoll

Der Krieg in der Ukraine ist ein einschneidendes Ereignis mit nachhaltigen Folgen für die Sicherheit in Europa und damit auch für die Schweiz. Der Bundesrat reagierte auf die Veränderungen in Europa und legte im September 2022 den Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 über die Folgen des Kriegs in der Ukraine vor. Der Zusatzbericht zog die ersten sicherheitspolitischen Schlussfolgerungen für die Schweiz; er bildet die Grundlage für die laufenden und nächsten Schritte.

Obwohl der Krieg weitergeht, hat diese erste Analyse nichts an Relevanz verloren - im Gegenteil. Wir gehen davon aus, dass die Beziehungen zwischen westlichen Staaten und Russland für längere Zeit konfrontativ bleiben werden. Gleichzeitig ist die Welt von zunehmender Blockbildung geprägt, namentlich zwischen China und den USA. Der Druck auf Länder, sich in diesem Umfeld zu positionieren, steigt. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem viele Verwundbarkeiten in Europa auf, auch in der Schweiz.

Die sicherheitspolitischen Ziele, die wir verfolgen, wurden bereits im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 dargelegt. Schon in diesem Bericht wiesen wir auf eine markant verschlechterte Bedrohungslage hin; der Bericht war genau darauf ausgerichtet. Das gilt insbesondere für folgende Ziele: Stärkung der Früherkennung, Ausbau der internationalen Zusammenarbeit, konsequente Ausrichtung der Armee auf hybride Bedrohungen inklusive bewaffneter Konflikte, Bekämpfung von Cyberbedrohungen und Desinformation, Stärkung von Resilienz, Versorgungssicherheit und Krisenmanagement. Angesichts dessen kommt der Zusatzbericht zu folgenden zwei Kernaussagen und Schlussfolgerungen:

1.[NB]Die Ausrichtung der Armee, die mit den Grundlagenberichten "Zukunft der Bodentruppen", "Luftverteidigung der Zukunft" und "Gesamtkonzeption Cyber" angestossen wurde, ist auf Kurs. Aber sie muss noch stärker auf die Verteidigung ausgerichtet werden.

2.[NB]Die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit der Nato und der EU, müssen wir im Interesse unserer eigenen Sicherheit und unseres sicherheitspolitischen Umfelds stärken.

Aufgrund dieses tragischen Kriegs müssen wir noch rascher und entschlossener handeln. Der Krieg hat direkte oder auch indirekte Auswirkungen auf alle sicherheitspolitischen Instrumente, nicht nur auf die Armee. So sind beispielsweise auch der Bevölkerungsschutz, die Antizipation - insbesondere durch den Nachrichtendienst - und die Organisation des Krisenmanagements des Bundes zu verbessern.

Ich komme nun zur ersten Kernaussage des Zusatzberichtes, zur Anpassung der Fähigkeiten der Armee: Der Krieg in der Ukraine führt vor Augen, dass die Armee die Schweiz und ihre Bevölkerung vor einem breiten Spektrum an Bedrohungen und Gefahren schützen muss. Diese schliessen beispielsweise Cyberangriffe und einen bewaffneten Angriff ein. Unsere Analyse hat gezeigt, dass die Armee in kritischen Bereichen Fähigkeitslücken hat, insbesondere bei der Durchhaltefähigkeit. Das ist darauf zurückzuführen, dass das Armeebudget in den letzten Jahrzehnten im Vergleich zu den übrigen Bundesausgaben unterdurchschnittlich gewachsen ist. Die im[NB]letzten[NB]Jahr[NB]beschlossene und nötige Erhöhung des Armeebudgets wird es uns ermöglichen, die Lücken rascher zu schliessen.

Künftig unterbreiten wir dem Parlament einmal pro Legislatur eine fähigkeitsorientierte Planung. Diese Botschaft wird die längerfristige Planung der Fähigkeitsentwicklung aufzeigen. Sie erfolgt auf Basis der Bedrohungslage und mit einem Horizont von zwölf Jahren. Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft erstmals im Jahr 2024. Indes hat die Armee diesen August Zielbild und Strategie 2030 vorgelegt, basierend auf dem sicherheitspolitischen Bericht und dem Zusatzbericht. Dort legt die Armee auf Wunsch des Parlamentes aus ihrer Sicht dar, welchen Mittelbedarf sie sieht und wofür. Ausserdem hat der Ständerat am 1. Mai 2023 das Kommissionspostulat 23.3000, "Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz", angenommen. Der Bericht dazu wird [PAGE 1486] spätestens Anfang 2024 vorliegen. In diesem Bericht wird auch das Postulat 23.3131, "Nato-Kooperation im Verteidigungsbereich verstärken, ohne dem Bündnis beizutreten!", beantwortet. Dieses Postulat hat der Ständerat am 12. Juni 2023 angenommen.

Damit komme ich zur zweiten Kernaussage des Berichtes, die einem umfassenden Ansatz der Sicherheitspolitik entspricht. Wir wollen die internationale Zusammenarbeit und damit unsere eigene Sicherheit stärken. Als neutraler Staat hat die Schweiz den Anspruch, sich selbstständig verteidigen zu können. Das ist jedoch nicht unbeschränkt möglich. Deshalb will die Schweiz für den Fall eines bewaffneten Angriffs auch die Option haben, wenn nötig ihre Verteidigung zusammen mit anderen Staaten zu organisieren. Deshalb muss unsere Armee interoperabel sein. Sie muss fähig sein, mit den Streitkräften unserer Partner zusammenzuarbeiten. Das ist sie und macht sie schon heute in vielen Bereichen. Sie nimmt seit 25 Jahren an der Partnerschaft für den Frieden teil, etwa an gemeinsamen Übungen und an Friedensförderungseinsätzen wie im Kosovo. Damit helfen wir, die Lage vor Ort zu stabilisieren, was in unserem Interesse liegt und was unsere Partner sehr schätzen.

Unsere Absicht ist es, zusätzlich zur Friedensförderung Kooperationsmöglichkeiten zu nutzen, um die Interoperabilität in verteidigungsrelevanten Bereichen zu stärken, dies immer unter Einhaltung der neutralitätsrechtlichen Pflichten. Die Nato und die EU zeigen eine gewisse Offenheit gegenüber einer Zusammenarbeit. Bei der Kooperation mit der Nato sehen wir das grösste Potenzial in einer Stärkung der Interoperabilität und in einer Ausweitung der Zusammenarbeit auf verteidigungsrelevante Bereiche. Wir sind daran, mit der Nato den Abschluss eines individualisierten Partnerschaftsprogramms zu finalisieren. Darin werden die strategischen Ziele der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Nato festgelegt. Daraus werden verschiedene konkrete Ziele abgeleitet: allgemeine Ziele wie der politische Dialog oder spezifische Ziele wie die Zusammenarbeit im Cyberbereich. Dieses Dokument ist rechtlich nicht bindend. Zudem streben wir eine stärkere Zusammenarbeit mit den Centers of Excellence der Nato an, mit der Beteiligung von Personal. Weiter wollen wir an mehr Übungen teilnehmen. Zudem planen wir,[NB]mehr[NB]Stabsoffiziere in die Strukturen der Nato zu entsenden.

Eine Stärkung der Kooperation mit der EU sehen wir unter anderem in folgenden Bereichen: Wir wollen uns am Pesco-Projekt Cyber Ranges Federation und an weiteren Projekten beteiligen. Zudem wollen wir uns noch mehr als bislang an Projekten der Europäischen Verteidigungsagentur beteiligen. Zudem streben wir einen Beitritt als Drittstaat zum EU-Katastrophenschutzmechanismus an. Ein Beispiel für ein Projekt ausserhalb der EU und der Nato ist die Teilnahme an der European Sky Shield Initiative (Essi). Dies ist eine Initiative von mittlerweile neunzehn Staaten zur gemeinsamen Beschaffung von Systemen der bodengestützten Luftverteidigung. Neben einer günstigeren Beschaffung erhoffen wir uns von Essi auch Vorteile bei der Kooperation in der Ausbildung und im Unterhalt.

Bei allen Kooperationen gilt: Nutzen, Lernen und Beiträge müssen gegenseitig sein. Konkrete Leistungen zur Sicherheit in Europa sind gefragt. Wie bereits gesagt, erfolgt jegliche Zusammenarbeit unter Berücksichtigung des Neutralitätsrechts. Das bedeutet: keine Verpflichtungen für eine kollektive Verteidigung eingehen und in der Kooperation keine Sachzwänge schaffen, die de facto dasselbe bedeuten. Der Handlungsspielraum bleibt trotzdem erheblich.

Auch wenn wir die Abklärungen energisch vorantreiben, braucht es Zeit für das gegenseitige Einverständnis und die Umsetzung. Es braucht auch politischen Willen, gegenseitiges Vertrauen und natürlich Ressourcen. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass wir alle von Unsicherheit in Europa betroffen sind. Damit wir als Partner ernst genommen werden, erwartet man von uns solidarische Leistungen zu Frieden und Sicherheit. Das ist der Kontext, in dem wir uns heute bewegen.

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme des Berichtes.

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