AB 324240
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-11
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen meinen Minderheitsantrag zu Artikel 9bis Absatz 2 StromVG vor. Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsidentin von Pro Natura, in dieser Funktion nahm ich auch am runden Tisch Wasserkraft teil.
Mein Minderheitsantrag betrifft den Einleitungssatz von Artikel 9bis Absatz 2 StromVG, und es geht dort um das Projekt Chlus. In Artikel 9bis geht es darum, die Versorgungssicherheit im Winter zu stärken. Das soll durch einen Zubau von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien geschehen, in erster Linie mit Speicherwasserkraftwerken sowie mit Solar- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse. Nach dem Beschluss des Ständerates hat auch der Nationalrat in seiner ersten Beratung einen Verweis auf Anhang 1 gutgeheissen. Anhang 1 enthält die fünfzehn vom runden Tisch priorisierten Wasserkraftprojekte. In der zweiten Beratung hat der Ständerat zusätzlich zum Verweis auf Anhang 1 nun aber noch das Wasserkraftwerk Chlus eingefügt. Er hat damit ein etwas schlitzohriges Vorgehen gewählt, denn wir hatten im Nationalrat einen Einzelantrag, der dieses Projekt betraf, abgelehnt. Aber da die Beratung des Anhangs mit unserem Entscheid eigentlich abgeschlossen war, hat der Ständerat nun versucht, nicht den Anhang selber zu ergänzen, sondern das Projekt Chlus in Artikel 9bis Absatz 2 einzufügen. Das ist ein etwas fragwürdiges Vorgehen. Es ist aber vor allem nicht richtig, einzelne Projekte in ein Gesetz aufzunehmen.
Die Projekte gemäss Artikel 9bis Absatz 2 sollen ja von einem vereinfachten Verfahren profitieren können. Sie müssen daher zumindest eine gewisse Bedeutung haben. Die Projekte des runden Tisches wurden von verschiedenen Organisationen auf verschiedenen Ebenen diskutiert und gewertet und unter anderem aufgrund ihres Beitrags zur Versorgungssicherheit im Winter als prioritär eingestuft. Das Projekt Chlus wurde damals nicht als prioritäres Projekt aufgenommen, weil es eben wenig Winterproduktion und nicht genügend Speicherkapazität bringt und somit wenig bis gar nichts zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter beiträgt, worum es eigentlich in diesem Artikel geht.
Nehmen wir das Projekt Chlus nicht in Absatz 2 auf, heisst das ja aber nicht, dass es nicht weiterverfolgt werden kann. [PAGE 1490] Es kann lediglich nicht von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Ein Projekt aus simplem Eigeninteresse zu priorisieren, geht einfach nicht. Es muss schon gewisse Kriterien erfüllen. Der Entscheid, das Projekt Chlus in die Liste aufzunehmen, kam in der Kommission nur ganz knapp, mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, zustande.
Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, an der ursprünglichen Version festzuhalten und das Wasserkraftwerk Chlus nicht in die Liste der prioritären Wasserkraftwerke aufzunehmen. Ich danke für Ihre Unterstützung.