Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-09-11
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-11
Wortprotokoll
Die beiden Standesinitiativen verlangen, dass die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen seien, dass bei sämtlichen privaten Wareneinfuhren in die Schweiz eine Mehrwertsteuer zu entrichten sei, wenn die Mehrwertsteuer im Ausland zurückerstattet wird. Die sogenannte Wertfreigrenze würde damit aufgehoben.
Ihre Kommission beantragt Ihnen nun mit 8 zu 4 Stimmen, die Frist um zwei Jahre, d.[NB]h. bis zur Herbstsession 2025, zu verlängern. Wie kam es dazu, und warum war dieser Entscheid nicht einstimmig?
Die Problematik des Einkaufstourismus ist ja bekannt. Die beiden Kantone verlangen die Aufhebung der Wertfreigrenze. Sie führen an, wer im Ausland Einkäufe bis zu 300 Franken tätige, werde bei einer Einfuhr von der ausländischen Mehrwertsteuer befreit, müsse dann aber in der Schweiz keine Mehrwertsteuer bezahlen.
Dagegen führen die Kantone nun drei Gründe an. Der erste ist die Steuergerechtigkeit: Die Kantone führen aus, dass Konsumentinnen und Konsumenten, die im Ausland einkaufen, einen Steuervorteil geniessen, weil sie im Ausland und nicht in der Schweiz einkaufen. Sie führen eine gewerbepolitische Argumentation an: Der Einkaufstourismus mache heute bereits über 10 Milliarden Franken aus, und das mache auf den schweizerischen Detailhandel umgerechnet etwa 10 Prozent des Umsatzes aus, sei also ganz erheblich und müsse nicht noch staatlich subventioniert werden. Schliesslich werden auch verkehrs- und umweltpolitische Argumente angeführt.
Die beiden Räte haben den beiden Standesinitiativen bereits Folge gegeben. Zusätzlich haben sie auch noch eine Motion angenommen, die den Bundesrat etwas abgeschwächt auffordert, die Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze zu senken.
Die Frist zur Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfes zur Umsetzung der beiden Standesinitiativen läuft nun in der Herbstsession 2023 aus. Die Kommission musste sich somit erneut mit der Frage ihres weiteren Vorgehens befassen. Anlässlich der Diskussion wurde sie von der Verwaltung dahin gehend informiert, dass der Bundesrat demnächst eine Vernehmlassung zur Senkung der Wertfreigrenze starte. Offenbar sei eine Senkung der Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze auf 150 Franken geplant, also nicht etwa eine Abschaffung, wie es die Kantone St. Gallen und Thurgau möchten, sondern eine Senkung auf 150 Franken.
Das hat dann in der Kommission zur Frage geführt, welche Konsequenzen das hätte. Das ist in dem Sinne etwas delikat, dass die Konsequenzen gegenüber Deutschland und Österreich andere wären als gegenüber Frankreich und Italien. Deutschland kennt nämlich heute eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf Beträgen ab 50 Euro, Österreich auf solchen ab 75 Euro. Diese Beträge sind also wesentlich niedriger als die vom Bundesrat geplanten 150 Franken. Frankreich hingegen kennt eine Grenze von 175 Euro und Italien eine Grenze von 155 Euro. Das heisst, wenn die bundesrätliche Lösung umgesetzt würde, bestünde gegenüber Österreich und vor allem gegenüber Deutschland immer noch ein erheblicher Einkaufstourismus-Gap, allerdings auch mit entsprechenden administrativen Kosten.
Vor diesem Hintergrund möchte die WAK Ihres Rates nicht selber aktiv werden. Sie hält es aber für sinnvoll, die beiden Standesinitiativen pendent zu halten. So kann sie beobachten, in welche Richtung der bundesrätliche Verordnungsvorschlag - die Regelung soll gemäss Bundesrat auf Verordnungsebene erfolgen - konkret gehen soll.
In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre Kommission eine Fristverlängerung um zwei Jahre.