Imark Christian · Nationalrat · 2023-09-11
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-11
Wortprotokoll
Die Differenzbereinigung beim vorliegenden Mantelerlass ist von verschiedenen Zielkonflikten geprägt. Klar ist: Das Land wird in Zukunft deutlich mehr Strom brauchen, wenn die Dekarbonisierung weiter voranschreiten soll, nicht zu sprechen vom Ausstieg aus der Kernenergie.
Wir alle wollen, dass der Strom immer zur Verfügung steht, möglichst sauber ist und ohne grosse Eingriffe in die Umwelt produziert wird, und wir wollen für den Strom möglichst wenig bezahlen, jedenfalls nicht immer mehr. Diese Grundsätze stellen Zielkonflikte dar, und sie beeinflussen sich gegenseitig. Es gilt daher abzuwägen. Es ist auch kein Zufall, dass diese Grundsätze in der Verfassung festgeschrieben sind. Für eine erfolgreiche Energiepolitik müssen wir nicht nur einen dieser Aspekte beachten, sondern alle gleichzeitig.
Zu den einzelnen Details: Bei Artikel 2a geht es um die befristete Erhöhung der Stromproduktion durch eine Senkung der Restwassermengen. Wir unterstützen hier den Minderheitsantrag Paganini, weil uns in Anbetracht der erheblichen Wirkung und des zusätzlichen Bedarfs an Energie die geringfügigen Eingriffe gerechtfertigt erscheinen.
Zu Artikel 45a, zur Solarpflicht: Dazu habe ich vorhin schon viel gesagt. Hier unterstützen wir den Streichungsantrag der Minderheit II (Imark) und in zweiter Priorität den Minderheitsantrag I (Vincenz), welcher die Formulierung des "Solar-Expresses" ohne Ablaufdatum übernehmen will. Es geht hier um die Solarpflicht ab einer Gebäudefläche von 300 Quadratmetern. Wie erwähnt, ist das nur unsere zweite Priorität - auch darum, weil das geltende Recht die Brandrisiken nicht angemessen berücksichtigt. Zum Thema der Brände werden wir in der laufenden Session einen Vorstoss einreichen. Gleichzeitig wird es in der nächsten Sitzung der UREK traktandiert.
Nicht genug erwähnt werden kann ausserdem, dass eine Solarpflicht die Winterlücke nicht schliessen wird, aber die Kosten, insbesondere für Netzverstärkungen, massiv in die Höhe schrauben wird.
Gleiches gilt für die Anträge zu Artikel 45abis. Hier soll der Bevölkerung eine Solarpflicht für Parkplätze aufgedrängt werden. Hier unterstützen wir den Antrag der Minderheit Graber auf Streichen.
Zu den Artikeln 46b[NB]ff., den Effizienzzielen: Die Minderheit IV (Imark) beantragt Ihnen, aus Kostengründen gänzlich auf diesen Pseudoeffizienzmarkt zu verzichten. Ich erkläre Ihnen noch anhand des Beispiels von Stahl Gerlafingen, wie hoch die Preissteigerungen bei den jeweiligen Anträgen ausfallen.
Beim Antrag der Mehrheit haben Sie eine Preissteigerung von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Hier entstehen für die stromintensiven Unternehmen, wie beispielsweise Stahl Gerlafingen, keine Mehrkosten. Aber dafür zahlen die gebundenen Kunden und viele KMU das Doppelte.
Beim Antrag der Minderheit I (Vincenz) entstehen nur dann keine Mehrkosten für die stromintensiven Unternehmen, wenn Sie als Ergänzung dem Einzelantrag Imark zustimmen. Wenn Sie die Ergänzung ablehnen, dann verursacht dieser [PAGE 1495] Antrag gleich hohe Kosten wie derjenige der Minderheit II (Egger Kurt), nämlich 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind dann für Stahl Gerlafingen 740[NB]000 Franken pro Jahr. Es müssten also etwa zehn Mitarbeiter entlassen werden, um diese Kosten innerhalb eines Jahres wieder zu kompensieren.
Beim Antrag der Minderheit III (Klopfenstein Broggini) sprechen wir von einer Preiserhöhung um 0,5 Rappen pro Kilowattstunde für alle. Für Stahl Gerlafingen macht das 1,85 Millionen Franken pro Jahr aus. Es müssten also rund dreissig Mitarbeiter entlassen werden, um diese Kosten wieder zu kompensieren.
Mit dem Antrag der Minderheit IV (Imark) auf Streichen entstehen keine Mehrkosten. Sie sehen also, dass Sie gut dem Antrag der Minderheit IV zustimmen können.
Vorhin wurde wieder gesagt, dass die günstigste Energie die nicht verbrauchte sei. Herr Girod, ich erkläre es Ihnen nochmals, es ist so: Wenn mein Energiebedarf durch die Effizienz um 20 Prozent gesenkt wird, aber gleichzeitig die Energiekosten um das Doppelte steigen, dann verzichte ich gerne auf diese Effizienzmassnahme. Es ist also nicht wahr, dass die günstigste Energie die nicht verbrauchte ist.
Dann zum Abschluss noch zur Minderheit bei Artikel 6 Absatz 2bis StromVG, das habe ich schon erklärt: hier bitte auch dem Antrag der Minderheit Imark zustimmen. Je mehr Einschränkungen es bei der Grundversorgung gibt, desto mehr Verteuerung gibt es. Auch hier geht es um die Kosten. Die Energiepolitik hat grosse Stellschrauben, um das Leiden der Bevölkerung zu lindern.