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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2023-09-12

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-12

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage soll das Schweizer Recht mit den neuen EU-Vorschriften in Bezug auf die Strassentransportgesetzgebungen in Einklang gebracht werden. Das ist ja eigentlich so weit sinnvoll, weil wir uns ja auch inmitten Europas befinden und natürlich besonderes Interesse daran haben, dass die Gütertransportwege um uns herum, aber auch durch die Schweiz hindurch, funktionieren. Nichtsdestotrotz muss man sich die Vorlage genau anschauen.

Es gibt sicher die guten Elemente wie den Kampf gegen die Briefkastenfirmen, die im einheimischen Markt zu Zerstörung und auch zu sehr prekären Arbeitssituationen führen, welche nicht im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmungen sind. Der andere Teil ist etwas kritischer zu bewerten. Das STUG beinhaltet das latente Risiko von erheblicher Bürokratie. Wir haben auch bezüglich der Regulierung auf Vorrat vom Vorredner, von Herrn Fluri, gehört, dass wir vorsichtig sein und hier nicht schon wieder einen Swiss Finish einbauen sollten. An diesem berühmten Swiss Finish leiden immer etwas die Schweizer Politik und auch die Verwaltung. Wir hier in diesem Saal beschliessen oftmals auf Vorrat neue Gesetzgebungen, welche von aussen, vor allem von der Europäischen Union, angestrebt werden. Hier muss man vorsichtig sein. Das Ziel ist ja immer, dass unsere Gesetzgebungen für uns in der Schweiz stimmen und vor allem auch den Leuten und den Gewerbetreibenden usw. Vorteile bringen; sie sollen ihnen keine unnötigen bürokratischen Hürden in den Weg stellen.

Deshalb sind die neuen Bestimmungen so abzuändern, dass beispielsweise in Artikel 3 klar wird, dass Lieferwagen, die für nicht transportorientierte Tätigkeiten wie den Transport von Gütern für Servicedienstleistungen oder Ersatzteile [PAGE 1520] eingesetzt werden, nicht von den neuen Bestimmungen hinsichtlich einer Lizenzpflicht betroffen sind. Dieser Punkt hat in der Kommission zu lebhaften Diskussionen geführt. Es wäre beispielsweise sehr wichtig, dass nicht Tausende von KMU-Betrieben und Handwerkern für ihre Materialtransporte ins Ausland entsprechend als Logistikfirmen lizenzpflichtig würden. Das macht keinen Sinn. Das ist weder verwaltungstechnisch noch im Alltag sinnvoll. Hier muss man ganz klar einen Strich ziehen. Deshalb ist es wichtig, dass die entsprechende Mehrheit bei Artikel 3 durchkommt.

Das Beispiel ist klar: Eine Firma liefert ein Ersatzteil ins Ausland. Dieser Transport muss natürlich abgerechnet werden. Dies wird in den Abrechnungen für die Kunden erscheinen. Das ist ein Warentransport, also eine Logistikübung. Es geht aber hier um Firmen, die nicht zwecks Logistik unterwegs sind, sondern die Maschinen oder etwas anderes produzieren und verkaufen wollen. Aber eben, dieser Ersatzteiltransport ist ein Serviceangebot und keine Transportdienstleistung im eigentlichen Sinn. Ich glaube, hier muss man schon etwas präziser werden. Vielleicht hat der Ständerat die Möglichkeit, eine bessere Formulierung zu finden als diejenige, die wir hier vorschlagen.

Ich habe es angesprochen, die Bürokratie ist ein Thema dieser Vorlage. Aus diesem Grund müssen wir beim Register der Strassentransportunternehmungen der Minderheit Giezendanner folgen, damit in Bezug auf dieses Register nicht plötzlich noch neue Punkte eingefügt werden. Es geht darum, dass die heutige Registrierungspflicht für einige dieser Firmen eigentlich nahtlos weitergeführt werden kann und dass hier keine Zusätze verlangt werden.

Im zweiten Teil argumentiert die Minderheit Fluri, dass es in Bezug auf das Risikoeinstufungssystem der EU keine gesetzlichen Vorschriften auf Vorrat brauche. Es ist in der Tat so, dass die Länder in der EU hier noch keine Ahnung haben bzw. noch sehr weit weg davon sind, dieses selber einzuführen. Deshalb muss man da in der Schweiz nicht schon auf Vorrat regulieren.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, Eintreten zu beschliessen und überall, ausser bei Artikel 9, der Mehrheit zu folgen.