Bieri Peter · Ständerat · 2000-03-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Die Motion wurde im Nationalrat mit grossem Mehr überwiesen, obwohl sich Frau Bundespräsidentin Dreifuss damals "im Namen des einstimmigen Bundesrates" - so steht es im Amtlichen Bulletin - für die Umwandlung in ein Postulat ausgesprochen hatte. Ihre WBK beantragt Ihnen mit 5 zu 4 Stimmen, den Vorstoss als Postulat zu überweisen. Ich lege Ihnen die Meinung der Mehrheit dar; der neue Präsident der WBK wird Ihnen anschliessend den Standpunkt der Minderheit darlegen, der er angehört.
Die Motion verlangt eine neue, einheitliche Regelung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsstufe. In der neuen Bundesverfassung sind die Stipendien in Artikel 66 geregelt. Darin wird festgehalten, dass der Bund "den Kantonen Beiträge an ihre Aufwendungen für Stipendien und andere Ausbildungsbeihilfen gewähren" kann. Er kann zudem "in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen und unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit eigene Massnahmen zur Förderung der Ausbildung ergreifen". Heute bezahlt der Bund gut einen Drittel der Stipendien, die landesweit aufgewendet werden; das ist ein Beitrag von immerhin rund 110 Millionen Franken.
Die Motion des Nationalrates sagt an sich nicht, wer in Zukunft die Stipendien zu finanzieren hat; sie verlangt nur eine einheitliche Regelung der Finanzierung. Mit der Motion wird eine Thematik aufgenommen, die schon lange erkannt ist. Auch eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen auf. Dies ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die Schulhoheit bei den Kantonen liegt und jeder Kanton seine eigene Stipendienordnung hat. Aufgrund dieses föderalistischen Systems ist es verständlich, dass nicht jede Studentin und jeder Student in jedem Kanton bei einer ähnlichen Ausgangslage Stipendien in der gleichen Höhe erhält. Es darf aber auch betont werden, dass aufgrund dieser kantonalen Unterschiede keine Fälle bekannt sind, wo jemand deshalb sein Studium nicht absolvieren konnte. Die Mehrheit der Kommission verschliesst sich jedoch nicht der Absicht, erkannte Unterschiede "auszuglätten", obschon davor zu warnen ist, dass sich heute alle Kantone einfach dem grosszügigsten Kanton anzupassen hätten.
Das Hauptargument für die Form des Postulates ist das im fortgeschrittenen Projekt des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen bereits festgelegte Ziel. Dieses Projekt beabsichtigt ja, dass Gesetzes- und Finanzkompetenz wenn immer möglich zusammengefasst werden sollen. Der Bund darf in diesem Bereich nicht die absolute Federführung bekommen, so dass die Kantone dann nur noch nachzuvollziehen hätten, was der Bund beschlossen hat. Hier würden wir nach den Worten unseres ehemaligen Kollegen Paul Gemperli einen "Mischmasch" provozieren; dem wollen wir aber mit dem Projekt des neuen Finanzausgleichs endlich einmal entgegenwirken.
Wenn der Bund schon eine einheitliche Regelung vorschreiben würde, dann müsste er auch ganz für die entsprechenden Mittel aufkommen. Im Projekt des neuen Finanzausgleichs (NFA) wird ein neuer Verfassungsartikel vorgeschlagen, der weiterhin ein System vorsieht, bei dem der Bund Ausbildungsbeiträge an die Kantone leistet. Auch ist explizit die interkantonale Harmonisierung dieser Ausbildungsbeihilfen vorgesehen. Das Projekt NFA sieht für die Zukunft eine Aufteilung der Zuständigkeiten vor. Der Tertiärbereich soll weiterhin eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen bleiben, während die Sekundarstufe II in ausschliesslich kantonale Zuständigkeit übergehen soll. Für ausländische Studierende in der Schweiz würde weiterhin ausschliesslich der Bund aufkommen.
Wenn der Bundesrat im Projekt NFA von Harmonisierung des Stipendienwesens spricht, dann anerkennt er das Anliegen des vorliegenden Vorstosses. Wir wollen also die Zielsetzung des Projektes NFA im Auge behalten, aber als Standesvertreter, die wir ja sind, auch der Interessenwahrung der Kantone Nachachtung verschaffen. Daher ist es richtig, dass wir zwar den Handlungsbedarf anerkennen, mit der Form des Postulates aber einen Weg aufzeigen, der die Sache nicht zementiert, wie es die Motion vorsehen würde. Ich glaube auch, mit der Zustimmung zur Motion würden wir einen Stein aus dem Grossprojekt NFA herausbrechen, was nur schwer zu korrigieren wäre.
Ich bitte Sie, vor allem im Blick auf das Projekt NFA, hier die Form des Postulates zu wählen.