Lexipedia

Ritter Markus · Nationalrat · 2023-09-13

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13

Wortprotokoll

Wir befinden uns bei meinem Minderheitsantrag beim Bundesbeschluss 5 und damit bei den weiteren Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Der Bundesrat beantragt Ihnen für die Jahre 2024 bis 2031 - also für acht Jahre - einen Zahlungsrahmen von 217,3 Millionen Franken, pro Jahr somit rund 27 Millionen Franken. Das sind für die ganze Periode rund 12 Millionen Franken weniger als bisher. Der Ständerat hat daher einen Zahlungsrahmen von 230 Millionen Franken beschlossen. Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat ohne erkennbare sachliche Begründung den Zahlungsrahmen auf 150 Millionen Franken festgesetzt. Nicht einmal aus[NB]unserer[NB]Finanzkommission wurde ein solcher Antrag gestellt.

Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, dem Bundesrat und damit auch der Mehrheit unserer Finanzkommission zu folgen.

Unsere Regionalpolitik ist eine Erfolgsgeschichte. In den vergangenen acht Jahren konnten von 1000 Projektträgern rund 1600 Projekte unterstützt werden. Der Einfluss auf die Regionen ist damit zweifelsohne sehr gross.

Das Bundesgesetz über Regionalpolitik legt in Artikel 21 Absatz 3 und in Artikel 22 Absatz 2 fest, wie wir diesen Fonds zu äufnen haben. Insbesondere in Artikel 21 Absatz 3 wird ausgeführt, dass die längerfristige Werterhaltung des Fonds anzustreben ist. Das macht auch Sinn. Dank des Fonds können wir mit sehr wenigen Bundesmitteln eine ausgezeichnete Wirkung erzielen. Wir zahlten bisher pro Jahr nur rund 28 Millionen Franken aus Bundesmitteln in den Fonds ein. Jedes Jahr können wir aus diesem Fonds aber A-Fonds-perdu-Beiträge von 50 Millionen Franken und in gleicher Höhe auch Darlehen gewähren. Solche Instrumente sind ein Glücksfall für den Bund und die Regionen.

Trotz gesetzlichem Auftrag ist der Fondsbestand seit 2008 um 130 Millionen Franken gesunken. Wenn wir dem Antrag der Mehrheit der WAK-N folgen würden, ist zu erwarten, dass der Fondsbestand bis 2031 deutlich unter einer Milliarde Franken zu liegen käme. Bereits heute ist rund die Hälfte der Mittel des Fonds liquide. Der Handlungsspielraum würde also deutlich eingeschränkt.

Der Fonds wurde in anspruchsvollen Zeiten für unsere Regionen geäufnet. Er bildet das Rückgrat unserer heutigen Regionalpolitik. Projekte, die unterstützt werden, kommen aus den Regionen und müssen mit den Bundesmitteln kofinanziert werden. Es wird also eine sehr hohe Wirkung mit relativ wenig Bundesmitteln erreicht. Ich warne deshalb davor, den Antrag der Mehrheit der Kommission anzunehmen und so zu beginnen, den Fonds zu plündern. Diese Mittel sind wichtig, um eine wirtschaftliche Entwicklung auch in den Regionen anstossen zu können. Deshalb unterstützen auch die Vertreter der Kantone bzw. der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und viele weitere Organisationen die Werterhaltung des Fonds, und das ist genau das, was der Antrag meiner Minderheit fordert.

Ich bitte Sie daher, beim Bundesbeschluss 5 bei Artikel 1 Absatz 1 der Minderheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat sowie der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen.