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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-05

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-05

Wortprotokoll

Wenn Sie den Text der Motion lesen - von der Tonalität her, nicht von der Rechtsnatur her -, dann müssen Sie sagen, dass er natürlich nicht akzeptabel ist. Trotzdem schlägt der Bundesrat Ihnen vor, die Nase zuzuhalten und die Motion zu überweisen, weil das Anliegen durchaus etwas für sich hat.

Als diese Motion eingereicht wurde, hatten wir bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes tatsächlich einige Probleme, die auch natürlich sind, weil wir etwas völlig Neues aus dem Boden stampfen mussten. Diese Probleme wurden aber erkannt; das hat damals viel zu reden gegeben. Wir haben dann - auch durch eine Neubesetzung der Führung - angefangen, die lokalisierten Schwierigkeiten Punkt für Punkt systematisch zu beheben. Ich darf durchaus mit Befriedigung sagen, dass sich die Situation bei der Umsetzung dieses Gesetzes seit dem Sommer 2001 grundlegend verändert hat. Die Kontrollstelle steht auf soliden Beinen und leistet gute Arbeit. Das hat im Übrigen auch die RK mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, wie das im Bericht von Herrn Epiney steht.

Wir haben ständig über die laufende Umsetzung der Massnahmen informiert. Das Personal wurde erheblich aufgestockt, es gab auch eine Stabilität; wir haben nicht mehr die gleiche Fluktuation. Wir haben heute 25 Vollzeitstellen. Die eingegangenen Bewilligungsgesuche sind erledigt oder in Bearbeitung. Es wurden sogar gewisse Finanzintermediäre in die Liquidation gesetzt, um das Gesetz durchsetzen zu können. Im April dieses Jahres wird, so glaube ich, der Jahresbericht für das Jahr 2002 publiziert werden; dort können Sie dann im Detail sehen, was geleistet worden ist. Ich bin also der Meinung, dass diese Motion dann auch rasch abgeschrieben werden kann.

Zur Frage, die Ihr Präsident gestellt hat: Ich weiss, dass zwischen der Motionsnatur, wie sie der Nationalrat sieht, und jener, wie sie der Ständerat sieht, Unterschiede bestehen. Ich neige zur orthodoxen Auffassung, die auch hier grassiert. Früher, im Luzerner Grossen Rat, pflegte man einen solchen Vorstoss als ein "Mostulat" zu bezeichnen. Man könnte sich die Frage stellen, ob auch die Schaffung gesetzlicher Grundlagen geprüft werden müsste; dann wäre es eindeutig eine Motion. Ich überlasse die Beurteilung dieser Frage Ihnen. Vom Materiellen her waren wir bereit, sie entgegenzunehmen.

Ich kann vielleicht noch beifügen, dass im Moment die ganze Geldwäscherei auf internationaler Ebene in Überprüfung ist; es gibt hier die so genannte Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF). Die 40 FATF-Empfehlungen werden zurzeit überarbeitet; das ist eine ziemlich grosse Arbeit, an der sich die Schweiz sehr intensiv beteiligt. Es gibt einige Punkte, die für die Schweiz nicht völlig unproblematisch sind. Wir sind heute aber der Auffassung, es könnten bei den zusätzlichen Empfehlungen wahrscheinlich Lösungen gefunden werden, die wir übernehmen könnten. Das würde aber bedeuten, dass wir Ihnen zu gegebener Zeit eine Revision des Geldwäschereigesetzes unterbreiten würden, weil es dort auch gesetzliche Anpassungen braucht. In diesem Sinne kann man immer noch im weitesten Sinne der Meinung sein, der Bundesrat sei daran, auch im Sinne einer Motion die Grundlagen zu überprüfen.

Wir waren bereit, wie Sie sehen, die Motion mit einer Zusatzbemerkung entgegenzunehmen. In der Zusatzbemerkung weisen wir die Behauptungen des Motionärs vehement zurück, die er in einer fast an eine Beleidigung grenzenden Art in seinen Text eingebaut hat. Sie ersehen daraus, dass sich der Bundesrat darüber hinwegsetzt und die wahren Kerne der Vorstösse aus dem Parlament doch umzusetzen versucht.