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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2023-09-13

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion begrüsst die Änderung des Transplantationsgesetzes, unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit und stimmt der Revision des Gesetzes einstimmig zu. Wie Sie wissen, steht die Mitte für Freiheit, Solidarität und Verantwortung. Besonders die Solidarität unter Menschen und die Verantwortung für die Gesundheit jedes Einzelnen und für die Mitmenschen stehen bei dieser Gesetzesänderung im Vordergrund.

Das Transplantationsgesetz basiert auf der Grundidee, dass sich Menschen in einem Gesundheitssystem gegenseitig helfen wollen und auch können. Dieses Prinzip der Solidarität ist von zentraler Bedeutung für die Transplantationsmedizin. Deshalb begrüssen wir es, dass Qualität und Sicherheit bei Transplantationen weiterhin auf hohem Niveau bleiben, wozu auch die neu eingefügte Meldepflicht bei schwerwiegenden Zwischenfällen und bei schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen beiträgt.

Die Überkreuz-Lebendspenden werden neu im Gesetz statt in der Verordnung verankert. Das ermöglicht dem Parlament eine Mitsprache bei künftigen Änderungen und zeugt von der Wichtigkeit dieser lebensrettenden oder lebensverlängernden Aktion.

Die Erhöhung der Rechtssicherheit und der Transparenz wird von der Mitte-Fraktion ebenfalls unterstützt. Dass die Systeme, welche besonders schützenswerte Personendaten von Spendern und möglichen Empfängern enthalten, auf Gesetzesstufe verankert werden, ist nicht nur eine Erscheinung des Zeitgeistes, sondern schafft Vertrauen bei Spendern wie Empfängern und entspricht auch dem Verantwortungsbewusstsein der Mitte-Fraktion.

Wir übernehmen auch Verantwortung, indem wir die vom Ständerat eingefügte Ergänzung für nicht zugelassene Transplantatprodukte unterstützen. Ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis als Kriterium für eine zeitlich befristete Bewilligung solcher Produkte ist uns ebenfalls wichtig.

Bei Artikel 9 zu den Todeskriterien und zur Feststellung des Todes folgen wir ebenfalls der Mehrheit und lehnen den Antrag der Minderheit Schläpfer ab. Wir sind der Überzeugung, dass die von der Minderheit Schläpfer beantragte Ergänzung nicht notwendig ist. Die Feststellung des Todes wird nämlich durch den Bundesrat in der Verordnung geregelt, ist bereits heute in der Umschreibung klar und wird auch korrekt durchgeführt. In jedem Fall führt der unwiderrufliche Ausfall des Hirns einschliesslich Hirnstamm zum Tod. Ohne das Hirn als operative Schaltzentrale funktioniert der Körper als ganzes System nicht mehr, und der Mensch stirbt. Im Gegensatz zum Koma gibt es beim Hirntod keine Rückkehr ins Leben. Der Hirntod wird durch zwei Fachärztinnen oder Fachärzte nach dem Vieraugenprinzip und nach klaren, definierten Kriterien diagnostiziert. Und wenn es ein Koma ist, dann kann eben keine Todesfeststellung gemacht werden. Deshalb folgen wir auch hier der Kommissionsmehrheit.

Die Mitte-Fraktion anerkennt die grundsätzlich positive Einstellung der Schweizer Bevölkerung zur Organspende und zu Transplantationen und stimmt deshalb den Gesetzesänderungen im Sinne der Kommissionsmehrheit zu; damit können mit erhöhter Sicherheit Leben verlängert und gerettet werden. Wir danken Ihnen, wenn Sie dies auch tun.