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Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-06

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-06

Wortprotokoll

Nachdem die Motion aus der WBK-NR, aus unserer Schwesterkommission, stammt und der Nationalrat diese Motion überwiesen hat, glaube ich, dass es sich lohnt, kurz auf die Argumente unserer Kommission einzugehen. Sie sind zwar im schriftlichen Bericht festgehalten; ich erlaube mir aber trotzdem, aufgrund unserer Diskussion in der WBK kurz dazu ergänzend Stellung zu nehmen.

Hinter dieser Motion verbirgt sich eine halbwegs tragische Geschichte parlamentarischer Miliztätigkeit und Milizarbeit. Der Beginn dieser Bestrebungen liegt drei Jahre zurück, als im Nationalrat drei Parlamentarische Initiativen eingereicht wurden, die alle unter dem Eindruck des Mangels an Informatikberufsleuten ein dezidiertes Engagement des Bundes [PAGE 93] in der Umschulung auf diese Berufskategorien verlangten. Die WBK des Nationalrates hat dann in der Folge ein Gesetz ausgearbeitet - hat also eine riesige Arbeit geleistet -, das zwar im Nationalrat Unterstützung fand, das dann aber an der Ausgabenbremse scheiterte.

Unsere WBK entschied - nicht zuletzt unter dem Eindruck, dass sich die Nachfrage nach Informatikern nicht mehr so drastisch, wenn nicht sogar gegenteilig zeigt -, auf dieses Gesetz nicht einzutreten. Unser Rat ist diesem Antrag gefolgt. Zurück im Erstrat hat die WBK des Nationalrates beschlossen, auf ihr Gesetz zu verzichten. Sie hat hingegen eine Motion verabschiedet, die ein minimales Bundesengagement bei der Weiterbildung fordert. Vornehmlich soll sich der Bund beim Zertifizieren von Weiterbildungsmodulen im ICT-Umschulungsbereich engagieren. Die Motivation für dieses Engagement sah die WBK hauptsächlich in einem unkontrollierten und nicht überschaubaren Wirrwarr von Informatikabschlüssen. Nach der Meinung des Nationalrates sollte dieses Bundesengagement etwa eine Million Franken kosten und im BBT-Kredit Platz finden. Dieser Auftrag sollte so lange aufrechterhalten werden, bis das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft tritt. Das dürfte nun am 1. Januar 2004 der Fall sein.

Der Bundesrat hat sich bereits im Nationalrat gegen diese Motion ausgesprochen, indem er argumentierte, dass die Weiterbildungsinitiativen, die Formulierung der Anforderungen an die Weiterbildung, in erster Linie von den Organisationen der Arbeitswelt auszugehen hätten.

Die Aufgaben des Bundes liegen im Weiterbildungsbereich darin, zu ermöglichen, dass die Organisationen solche Konzepte entwickeln und realisieren können. Dazu sind im neuen Berufsbildungsgesetz die entsprechenden Grundlagen vorgesehen. Trotz dieser bundesrätlichen Argumentation hat dann der Nationalrat diese Motion knapp - mit 63 zu 60 Stimmen - überwiesen. Die WBK-SR wiederum hat diese Motion Ende Oktober 2002 behandelt, also in einem Moment, in welchem der Abschluss der Beratungen zum neuen Berufsbildungsgesetz absehbar war und sich der Arbeitsmarkt im Bereich der Informatik und Kommunikation weitgehend beruhigt hatte. In gewissen Teilen stellen wir heute sogar fest, dass sich der Trend auch ins Gegenteil gewendet hat.

Die WBK möchte darauf hinweisen, dass sich der Bund auch im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses II mit dem Projekt Informatik-Berufsausbildung Schweiz sehr stark in der Modularisierung der Grundausbildung und der höheren Berufsbildung engagiert hat. Es kann nicht angehen, dass sich der Bund in einem Berufsbereich speziell hervortut, während alle anderen Berufe dies primär von sich selbst aus und ohne staatliche Unterstützung tun. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wiederum stehen im Übrigen organisatorische, aber auch - wenngleich in beschränktem Rahmen - Führungsinstrumente des Bundes zur Verfügung, welche die Weiterbildungsaktivitäten der Organisationen der Arbeitswelt unterstützen.

Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass:

- das Anliegen der Motion im Lichte der veränderten Situation auf dem Arbeitsmarkt überholt ist;

- das neue Berufsbildungsgesetz hinreichende und koordinierte Möglichkeiten bietet;

- sich das Anliegen letztlich auch gemäss der Art unseres Rates, Motionen zu interpretieren, als kaum motionswürdig erweist.

Wir beantragen Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.